Beschlussvorschlag:
Der
Schulträger Kreis Heinsberg wird beauftragt,
1.
gemäß § 81 Schulgesetz NRW eine weitere Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung als Schule der Primarstufe und Sekundarstufe zu errichten.
2.
nach einem
geeigneten Standort zu suchen.
3.
die sächlichen
Voraussetzungen zur Errichtung der Schule nach § 79 Schulgesetz NRW zu schaffen.
4.
die notwendige
Genehmigung der Oberen Schulaufsicht gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW
einzuholen.
Am
15.08.2022 wurden die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung durch das Büro
Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch präsentiert. Im Gutachten wird die
Empfehlung ausgesprochen, die Rurtal-Schule bei weiter steigenden Schülerzahlen
zu teilen. Ausweislich der Schulstatistik, die der Schulträger Kreis Heinsberg
auf der Grundlage der von den Schulen zu meldenden Schülerzahlen mit Stand
15.10. eines Jahres erstellt, ist die Zahl der Schüler/innen an der
Rurtal-Schule in den letzten 10 Jahren von 234 auf 294 gestiegen. Dies
entspricht einem Zuwachs von ca. 25 %. Das Gutachterbüro prognostiziert eine
weitere Steigerung der Schülerzahlen bis zum Jahr 2028 auf 328. Im kommenden
Schuljahr 2023/24 werden ca. 300 Schüler/innen an der Rurtal-Schule beschult.
Für die Errichtung und Fortführung im Bereich der Primarstufe und der
Sekundarstufe sind nach der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen
und der Schulen für Kranke für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung 50 Schüler/innen erforderlich; hierbei werden die Schüler/innen in
der Berufspraxisstufe mitgezählt. Somit wäre eine Errichtung einer weiteren Förderschule
mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung aufgrund der aktuellen
Schülerzahlen und der prognostizierten Entwicklung möglich.
Mit dem
Schülerzuwachs einher geht ein zusätzlicher Bedarf an Klassen-, Fach- und
Therapieräumen. Der Raumbedarf war ursprünglich für 125 Schüler/innen
ausgelegt. Zusätzlich zu den baulichen Erweiterungen mussten einige notwendige
Fach- und Differenzierungsräume aufgrund der steigenden Schülerzahlen an der
Rurtal-Schule zu Klassenräumen umgewandelt werden.
Nach
Ansicht der Schulleitung ist zudem die Menge und Größe der Werkräume bezogen
auf die Schülerzahl unterdimensioniert.
Das
Bauflächenvolumen innerhalb der jetzigen Grundstücksgrenzen der Rurtal-Schule
ist ausgereizt.
Neben
diesen baulichen Rahmenbedingungen treten nach Darlegung der Schulleitung
pädagogische Probleme auf. So sei wegen der Größe der Schule eine Entfremdung
innerhalb des Kollegiums spürbar. Zudem erfordere die Organisation
schulalltäglicher Systeme (z. B. An- und Abfahrten des Schülerspezialverkehrs,
Organisation von Integrationshelfern und deren Vertretungen) ungewöhnlich hohe
Zeitfenster in der Umsetzung wie in der Planung. Die Schulleitung vertritt die
Auffassung, dass nur durch die Errichtung einer weiteren Schule mit dem
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung der qualitative Bildungsstandard für
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Heinsberg gewährleistet werden
könne.
Auch die
Untere Schulaufsicht ist der Auffassung, dass es aus pädagogischer Sicht
sinnvoll sei, im Kreis Heinsberg eine weitere Schule mit dem Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung als Schule der Primar- und Sekundarstufe zu errichten.
Die
benachbarten Schulträger wurden gemäß §
80 Schulgesetz NRW beteiligt.
Über die Äußerungen zu der beabsichtigten Maßnahme wird in der Sitzung des
Schulausschusses berichtet.
Schulaufsichtsbeamter
Hellmich sowie Schulleiter Steinhauer stehen in der Sitzung zur Beantwortung
eventueller Fragen zur Verfügung.
In der
Sitzung des Schulausschusses erklärt Dez. Dr. Maurer, dass seitens der
benachbarten Schulträger zur beabsichtigen Maßnahme keine Bedenken vorgebracht
wurden.