Betreff
Weiterführung der Grenzgängerberatung im Kreis Heinsberg
Vorlage
0081/2023
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Grenzgängerberatung im Kreis Heinsberg wird zunächst bis Mitte 2024 in der bisherigen Form weitergeführt. Im Frühjahr 2024 berichtet die Verwaltung dem Kreisausschuss über die weitere Entwicklung. Auf Grundlage dessen berät der Kreisausschuss, ob und ggf. in welchem Umfang die Grenzgängerberatung fortgeführt wird.  


Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 01.10.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Kreis Heinsberg ermöglicht seinen Bürgern Beratungen für Grenzgänger, indem er sich am „Grenzinfopunkt“ des Zweckverbandes Region Aachen beteiligt. Es erfolgt zunächst ab dem 01.01.2014 eine Beratung an 2 Tagen monatlich im Kreishaus Heinsberg entsprechend der Phase 1 des Konzeptpapiers. Die Werbung für dieses Angebot erfolgt schnellstmöglich. Nach Ablauf von 6 Monaten wird anhand der dann vorliegenden Erfahrungen darüber beraten, ob und ggf. in welchem Umfang eine Ausweitung des Angebotes erfolgen soll.“

 

In seiner Sitzung am 30.05.2022 hat der Kreisausschuss der Fortführung des Beratungsangebots in gleichem Umfang bis Mitte 2023 zugestimmt.

 

Der GrenzInfoPunkt berichtet wie folgt bis einschließlich Ende April 2023:

 

Für den Zeitraum 04.04.2022 – 30.04.2023 fanden 20 persönliche Beratungstage in der Kreisverwaltung statt.


Bei Anfragen über die Website wird häufig der Wohnort nicht angegeben. Mit Sicherheit können daher folgende Beratungszahlen (persönlich/telefonisch/online) zugeordnet werden:

 

Im Berichtszeitraum wurden 103 Personen, die im Kreis Heinsberg wohnen oder arbeiten, beraten. Daraus resultierten 308 Beratungsgespräche, die sich durch anschließende Betreuung der Kunden ergaben.

 

Als Wohnland wurde angegeben: Deutschland: 91, Niederlande: 12, Belgien: 0.

 

Zu folgenden Themen wurde beraten (mehrere Themen pro Beratungsgespräch):

 

- Rentenversicherung: 40

- Steuern: 52

- Familienleistungen (Kindergeld, Elterngeld, ouderschapsverlof, kinderbijslag etc): 5

- Arbeitslosengeld: 4

- Arbeitsaufnahme im Nachbarland: 20

- Arbeitsrecht: 1

- Kranken-/Pflegeversicherung: 25

- EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der sozialen Sicherheit: 29

   (hier insbesondere Homeoffice-Regelungen)

- Firmengründung: 2

- Umzug ins Nachbarland: 8

 

Das in 2022 gestartete Angebot der Steuersprechstunden mit dem Team GWO (Experten für grenzüberschreitendes Steuerrecht der Finanzverwaltung NRW und des Belastingdienst) wird sehr gut angenommen. Die monatlichen Sprechstunden zu Steuerfragen sind regelmäßig ausgebucht.

Schwerpunktthema der allgemeinen Beratungen im Berichtszeitraum ist derzeit das Arbeiten im Homeoffice und die daraus resultierenden Konsequenzen für Steuern und Sozialversicherungen nach dem Wegfall der Corona-Sonderregelungen.

Im Rahmen der digitalen Thementage zu Familienleistungen wurde eine sehr gute Kooperation mit der Elterngeldstelle des Kreises Heinsberg etabliert.

 

Es ist darüber zu beraten und zu entscheiden, ob und ggf. in welchem Umfang die Grenzgängerberatungen im Kreis Heinsberg fortgeführt werden.