Betreff
Kommunale Koordinierung zur Umsetzung des Landesprogramms "Kein Abschluss ohne Anschluss"
Vorlage
0283/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land NRW die entsprechenden Anträge für die Förderung einer zweiten Vollzeitstelle für die Kommunale Koordinierungsstelle zu stellen, diese Stelle zeitnah einzurichten und zu besetzen sowie in ca. einem Jahr dem Schulausschuss über die vorliegenden Erfahrungen zu berichten. 


Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2013 die Beteiligung des Kreises Heinsberg am Neuen Übergangssystem Schule-Beruf (NÜS) - heute „Kein Abschluss ohne Anschluss“ - für die Dauer der Landesförderung sowie die zeitnahe Einrichtung und Besetzung einer Vollzeitstelle für die Kommunale Koordinierung, verbunden mit einem Erfahrungsbericht nach ca. einem Jahr, empfohlen.

 

Der Kreisausschuss ist in seiner Sitzung am 07.05.2013 dem Beschlussvorschlag des Schulausschusses gefolgt.

 

Entsprechend dem Beschluss des Kreisausschusses wurde zur Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ am 10.07.2013 die Absichtserklärung zwischen dem Kreis Heinsberg und dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) unterzeichnet und die „Kommunale Koordinierung“ mit einer Vollzeitstelle - zwei Teilzeitkräfte mit je 0,5 Stellenanteilen - zum Jahresende 2013 eingerichtet. Zum 31.03.2014 erfolgt die Unterzeichnung der vorgeschriebenen Planungsvereinbarung, in der kurz-, mittel- und langfristige Ziele zwischen dem Kreis Heinsberg und dem MAIS festgelegt werden.

 

Das Landesvorhaben hat vorrangig zum Ziel,

 

-      Jugendliche früher zu reflektierten Berufsentscheidungen zu führen,

-      der hohen Quote der Ausbildungs- und Studienabbrüche zu begegnen,

-      die langen Wartezeiten zwischen Schulabschluss und Aufnahme einer Ausbildung zu          verkürzen,

-      mit dem Erreichen des Endausbaus allen Jugendlichen, die ausbildungsfähig und ausbildungswillig sind, eine verbindliche Ausbildungsperspektive zu geben und

-      den Fachkräftenachwuchs sicherzustellen.

 

 

Das Landesvorhaben beinhaltet vier Handlungsfelder, deren Umsetzung über sogenannte Standardelemente erfolgt. Die Einrichtung einer Kommunalen Koordinierung stellt eines dieser vier Handlungsfelder dar und ist zwingende Voraussetzung für den Einstieg und die Umsetzung der Landesinitiative. Ohne die Kommunalen Koordinierungsstellen könnten die Schulen nicht am Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ teilnehmen. Da die bisherigen Förderprogramme auslaufen, würden die Schulen im Handlungsfeld Schule-Beruf keinerlei Förderung mehr erhalten; z.B. keine finanziellen Mittel zur Durchführung der Potenzialanalysen und zur Anschaffung des Portfolios (insg. 100,00 € je Schüler). Davon wären - schrittweise in den nächsten Jahren - alle Schüler/-innen des Jahrgangs 8 der allgemein bildenden Schulen betroffen.

 

Die Kommunale Koordinierung hilft, die Eckpunkte des Landesvorhabens unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten umzusetzen. Aufgabe der Kommunalen Koordinierung ist es, ein nachhaltiges und systematisches Übergangssystem Schule-Beruf anzustoßen, erforderliche Abstimmungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie dem gezielten Abbau der derzeit unübersichtlichen Maßnahmenvielfalt beizutragen. Dazu beteiligt sie die im Ausbildungskonsens vertretenen Partner und darüber hinausgehend die für das Übergangssystem relevanten Akteure.

 

Zwischenzeitlich sind in allen Kreisen im Regierungsbezirk Köln Kommunale Koordinierungen eingerichtet.

 

Bei der Entscheidung, die Kommunale Koordinierung mit zunächst einer Vollzeitstelle einzurichten, ist man davon ausgegangen, mit der Bearbeitung von Standardelementen zunächst eines Handlungsfeldes zu beginnen und die übrigen in den nächsten Jahren sukzessive anzugehen. Zwischenzeitlich ist uns jedoch vonseiten des MAIS dargelegt worden, dass die Umsetzung des Landesvorhabens zwingend erfordert, dass alle Standardelemente und Angebote des Programms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ insgesamt in den Blick genommen und umgesetzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher dringend die Einrichtung einer weiteren Sachbearbeiterstelle erforderlich, wobei nicht absehbar ist, ob die Umsetzung des Vorhabens auf Dauer mit zwei Stellen gelingt.

 

Die Kommunale Koordinierung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 50 % der Personalkosten zzgl. 9 % für Gemeinkosten, 50 % der Abschreibung für Mobiliar und PC-Ausstattung und der übrigen Sachausgaben für maximal vier Stellen gefördert.