Betreff
Kooperationsvereinbarung zum Förderprojekt "Strategiekonzept Tourismusentwicklung im Rheinischen Revier"
Vorlage
0055/2023/1
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die den Erläuterungen der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus beigefügte Kooperationsvereinbarung für das Projekt „Strategiekonzept Tourismusentwicklung im Rheinischen Revier“ zu unterzeichnen. 


Die Kooperationsvereinbarung für das Projekt „Strategiekonzept Tourismusentwicklung im Rheinischen Revier“ (Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus) soll eine verbindliche Grundlage für die Kooperation im Rahmen des oben genannten Förderprojekts schaffen. Sie soll die gemeinschaftliche Arbeit zur Vernetzung der vorhandenen und geplanten touristischen Projekte bestärken und intensivieren, sodass die geplante Umsetzungs- und Handlungsstrategie zu allen tourismusrelevanten Themenstellungen im Gesamtraum Rheinisches Revier gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern aller Teilregionen bis zum Projektende am 17.02.2025 erarbeitet werden kann.

 

Projektträger ist der Rhein-Erft-Kreis, die Projektpartner sind der Vereinbarung zu entnehmen.

 

Die bewilligte Förderquote beträgt 90 % seitens des Bundes und 10 % seitens des Landes NRW, basierend auf den als förderfähig anerkannten Ausgaben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist demnach eine vollständige Finanzierung des Projekts aus Fördermitteln gesichert.

 

Falls darüber hinaus nicht als förderfähig anerkannte Ausgaben erforderlich sein sollten, wird mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung angestrebt, dass diese auf die Kooperationsparteien gleichermaßen aufgeteilt werden. In diesem Fall legen die Kooperationsparteien einstimmig fest, ob nicht förderfähige und welche der nicht förderfähigen Ausgaben aus Eigenmitteln der Kooperationsparteien finanziert werden.

 

Etwaige Kosten könnten beispielsweise ein zusätzlicher Workshop oder eine Aufstockung der Eventbudgets aufgrund von Preissteigerungen o. Ä. sein.

 

Es ist zu betonen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine dieser zusätzlich anfallenden Maßnahmen angestrebt werden, da die voll­ständige Planung des Projekts bereits mit Beantragung der Fördermittel sorgfältig erarbeitet wurde.

 

Die inhaltliche Zuarbeit in diesem Projekt übernimmt für den Kreis Heinsberg die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für den Kreis Heinsberg (Bereich Heinsberger Land).

 

Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für den Kreis Heinsberg, Ulrich Schirowski, gibt in der Sitzung des Fachausschusses erläuternde Hinweise zu dem Projekt. Er betont, dass durch die 100%ige Förderung das Risiko für den Kreis Heinsberg absolut überschaubar sei. Würden potenziell nicht förderfähige Kosten anfallen, so müssten die Vertragspartner diese einstimmig anerkennen. Im Folgenden schließt sich eine Diskussion über die Fördersumme an, in der sich insbesondere die Ausschussmitglieder Dr. Leonards-Schippers, Kleinjans und Wolter einbringen. Ihnen erschließe sich nicht, wie es zu dem förderfähigen Betrag in Höhe von 748.051,63 € komme. Die Entwicklung eines Strategiekonzeptes zur Tourismusentwicklung im Rheinischen Revier sei von Bedeutung und grundsätzlich werde die Kooperation von den Ausschussmitgliedern unterstützt, jedoch wünsche man sich nähere Informationen zu der Höhe der Fördermittel. Ausschussmitglied Spinrath verweist darauf, dass es sich um die „Entwicklung eines Strategiekonzeptes“ handele und zunächst zu identifizieren sei, wie das Strategiekonzept aussehen solle. Ein Strategiekonzept Tourismusentwicklung sei von großer Relevanz, da der Tourismus in viele andere Bereiche hineinspiele. Ihm stelle sich jedoch die Frage, was nach der Konzeptentwicklung passiere, wie dann die Finanzierung und die folgende Realisierung der Projekte aussehe.

 

Nach einem Meinungsaustausch verständigt man sich darauf, dass zur Sitzung des Kreisausschusses am 07.06.2023 Unterlagen vorgelegt werden, die Aufschluss über die Projektkosten geben.

 

Im Nachgang zur Sitzung wurde zwischenzeitlich vom Projektträger, dem Rhein-Erft-Kreis, eine ausführliche Vorhabenbeschreibung (Anlage 2 der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses) vorgelegt. Aus dieser wird ersichtlich, dass als Projektkosten neben den 1,5 Stellen für das Projektmanagement Beratungsleistungen für das Strategiekonzept und für eine Kommunikationsagentur veranschlagt werden. Darüber hinaus werden keine weiteren sonstigen Projekte aus den Fördermitteln umgesetzt.