Betreff
Aufstufung der städtischen Straße "Goethestraße" in Hückelhoven-Hilfarth zur Kreisstraße (K)16 und gleichzeitige Abstufung der K 16 (Teilbereich Kaphofstraße) sowie der K16/Leonhardstraße zu städtischen Straßen
Vorlage
0110/2023
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, der Aufstufung der städtischen Straße “Goethestraße“ in Hückelhoven-Hilfarth zur Kreisstraße 16 und der Abstufung der K 16 (Teilbereich Kaphofstraße sowie der Leonhardstraße) zu städtischen Straßen zuzustimmen.

 


Zum Netz der sog. „klassifizierten Straßen“ gehören die Bundesfernstraßen, die Landesstraßen und die Kreisstraßen. Für die Zuordnung der öffentlichen Straße zur jeweiligen Klassifizierung sind die durch Rechtsnormen festgelegten Kriterien maßgeblich. Nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind Bundesfernstraßen dazu bestimmt, einem „weiträumigen Verkehr“ zu dienen und bilden ein zusammenhängendes Verkehrsnetz. Landesstraßen haben mindestens „regionale Verkehrsbedeutung“ und dienen den durchgehenden Verkehrsverbindungen; sie sollen untereinander und mit den Bundesfernstraßen ein zusammenhängendes Netz bilden. Kreisstraßen sind Straßen mit „überörtlicher Verkehrsbedeutung“, die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen oder zu dienen bestimmt sind. Sie sollen mindestens einen Anschluss an eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder Kreisstraße haben. Nach Fertigstellung überörtlicher Straßenbauvorhaben stellen sich regelmäßig Verkehrsverlagerungseffekte ein, die eine Neustrukturierung des klassifizierten Straßenverkehrsnetzes notwendig machen. Streckenabschnitte bisheriger Gemeindestraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen sind entsprechend ihrer zukünftigen Verkehrsbedeutung und prognostizierten Verkehrsentwicklung umzustufen.

 

Im Zuge der Planungen für einen Vollausbau der Goethestraße wurde zwischen den Straßenbaulastträgern Stadt Hückelhoven und Kreis Heinsberg festgestellt, dass die Verkehrssituation auf den v. g. Streckenabschnitten der K16 aufgrund der dortigen Einbahnstraßenregelung sowie der vorhandenen Bebauung für eine klassifizierte Straße nicht optimal ist und die dort aufkommenden Verkehre oftmals nur schwierig abgewickelt werden können. Zudem würde die durch Hilfarth verlaufende L364/Breite Straße bei einem Neubau der L364n als Ortsumgehung von Hilfarth zur Gemeindestraße abgestuft und hiermit würde die jetzige Verknüpfung der K16 mit der L364 aufgehoben. Bei einer gemeinsamen Besprechung vom 08.03.2010 zwischen Stadt, Kreis, Polizei und städtischem Ordnungsamt waren sich die Beteiligten daher einig, dass unter Berücksichtigung der beabsichtigten bzw. geplanten Straßenbauvorhaben in und um Hilfarth, die städtische Goethestraße zur Kreisstraße aufgestuft werden sollte, sobald der Schlussverwendungsnachweis für den geförderten städtischen Straßenausbau von der Bezirksregierung geprüft worden sei. Zudem haben sich die Beteiligten dahingehend verständigt, bereits beim Ausbau der Goethestraße den Einmündungsbereich zur K16/Kaphofstraße als abknickende Vorfahrt umzubauen, damit der Verkehr von der K16 über die Goethestraße zur L364 geführt werden sollte. Gleichzeitig mit der Aufstufung der Goethestraße sollten die Abschnitte der K16/Kaphofstraße bis zur L364 sowie die K16/Leonhardstraße zu städtischen Straßen abgestuft werden. Eine Karte mit den umzustufenden Straßenabschnitten ist in der Anlage beigefügt.

 

Die städtische Fördermaßnahme wurde im letzten Jahr abgewickelt, so dass die v. g. Umstufungen nunmehr zum 01.01.2024 vorgenommen werden können. Hierzu bedarf es jedoch noch der Zustimmung der politischen Gremien. Das Einverständnis der Stadt Hückelhoven liegt bereits vor. Es ist seitens des Kreises Heinsberg beabsichtigt, bei der Bezirksregierung bis spätestens Ende September den Umstufungsantrag zu stellen.

 

Die Ausgleichszahlungen zwischen dem Kreis Heinsberg und der Stadt Hückelhoven im      Rahmen des Umstufungsverfahrens können erst zum Zeitpunkt der Übergabe beziffert werden.