Betreff
Vorstellung der Machbarkeitsstudie über die Umstellung von Wärmeversorgungsanlagen auf Wärmepumpe bzw. Hybridheizung für alle kreiseigenen Liegenschaften
Vorlage
0123/2023
Art
Beschlussvorlage/Antrag



 


Auf der Grundlage des Erlasses zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie vom 30.11.2021 (RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung, und Energie) hat das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen und Kreisen im Dezember 2021 Mittel aus dem sogenannten Corona-Rettungsschirm zur Verfügung gestellt, um sie dabei zu unterstützen, sich modern, klimafreundlich und lebenswert aufzustellen und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Aus diesen Kompensationsleistungen (Billigkeitsleistungen) wurde seinerzeit die Errichtung der PV-Anlage am Kreisgymnasium Heinsberg komplett finanziert. Mit Runderlass vom 19.10.2022 hat das Land weitere Kompensationsleistungen für unterbliebene Klimaschutzvorhaben zur Verfügung gestellt. Der Kreis plant mittelfristig die Ertüchtigung bestehender Heizungsanlagen in den kreiseigenen Liegenschaften. Dies soll unter der Maßgabe einer Reduzierung von fossilen Energieträgern geschehen und von einem Ingenieurbüro begleitet werden. Im Rahmen dieser sogenannten Billigkeitsrichtlinie 2 wird die Machbarkeitsstudie für die Umstellung der Wärmeversorgungsanlagen auf Wärmepumpe bzw. Hybridheizung für alle kreiseigenen Liegenschaften finanziert.

 

Mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde das Ingenieurbüro RKS Consult GmbH, Erkelenz zu einer Angebotssumme in Höhe von 40.300,00 € (inkl. MwSt.) am 08.05.2023 beauftragt. Der Auftrag beinhaltet die nachfolgend aufgeführten Arbeitsschritte:

 

1. Technologische Übersicht aktueller und absehbar verfügbarer Heizzentraltechnik mit rege-
      nerativen Energieanteilen

 

2.   Qualitative Überprüfung der vorhandenen Heizflächen und Verrohrungssysteme je Liegen-
        schaft auf Zustand und Kompatibilität mit den in Nr. 1 untersuchten Heizungsanlagen


3. Bewertung der vorhandenen Heizungsanlage je Liegenschaft auf Ersetzbarkeit bzw.
       Kombinationsfähigkeit mit den in Nr. 1 untersuchten Heizungsanlagen (Hybridheizung,
       Investitionsschutz).


4. Sichtung der Brauchwasserbereitung sowie anderer versorgter Anlagen (z.B. Lüftungs-
       anlagen) in Hinblick auf notwendige Vorlauftemperaturen und Spreizungen mit Aussage
       über die Nutz- bzw. Anpassbarkeit


5.  Erstellung eines Beheizungskonzeptes inkl. Brauchwasserbereitung je Liegenschaft unter
        Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen


6.   Überschlägige Ermittlung möglicher Deckungsanteile bei Hybridheizungsanlagen


7. Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit je Liegenschaft auf Basis der
       bereitgestellten Energieverbräuche unter Berücksichtigung hypothetischer Preissteige-

       rungen der Energieträger


8. Einordnung der Konzepte in das Förderprogramm der Bundesförderung für effiziente
       Gebäude – Anlagen zur Wärmeerzeugung


9.   Zusammenfassung der Ergebnisse und Empfehlung

 

In der Sitzung werden Herr Krichel und Herr Jost, RKS Consult GmbH, die Machbarkeitsstudie vorstellen.