Der Verwaltung ist daran gelegen, den für die
Auftragsvergaben im Bereich des Hochbaus zuständigen Bauausschuss frühzeitig an
der zeitlichen Planung anstehender Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen zu
beteiligen.
a) Mittelansätze für Instandhaltungs- und
Investitionsmaßnahmen
Seitens des Amtes für Gebäudewirtschaft wurde als
Grundlage für die nächstjährige Haushaltsplanung die als Anlage beigefügte
Übersicht, der für das Jahr 2024 vorgesehenen Instandhaltungs- und
Investitionsmaßnahmen erstellt.
Der Bauausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
b) Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen an kreiseigenen
Gebäuden 2025 – 2027
Als Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung ist
dem Haushalt jeweils eine Übersicht der in den Folgejahren vorgesehenen Bau-
und Instandsetzungsmaßnahmen beizufügen. Die Übersicht für die Jahre 2025 –
2027, die zu gegebener Zeit fortzuschreiben und in den jeweiligen
Haushaltsjahren durch detaillierte Kostenübersichten zu ergänzen sein wird, ist
als Anlage beigefügt.
Der Bauausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.