Betreff
Geplante Erweiterung des Verbandsgebietes Naturpark Schwalm-Nette
Vorlage
0130/2023
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel nimmt die Ausführungen zur geplanten Erweiterung des Verbandsgebietes Naturpark Schwalm-Nette zur Kenntnis.

 

 


Der Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette existiert seit dem Jahre 1965 und umfasst ein 435 Quadratkilometer großes Gebiet entlang der deutsch-niederländischen Grenze. Er beinhaltet große Teile des Kreises Viersen, Teile der Kreise Heinsberg und Kleve sowie ein kleines Areal des Stadtgebietes Mönchengladbach. Der Naturpark gehört unter den 105 Naturparken in Deutschland flächenmäßig zum untersten Viertel.

 

Die Gremien des Zweckverbandes Naturpark Schwalm-Nette planen, auf Wunsch mehrerer Städte und Gemeinden, fast 60 Jahren nach Gründung des Naturparks, eine erstmalige Erweiterung des Naturparkgebietes.

 

Die geplante Naturparkerweiterung erstreckt sich insgesamt auf die Städte Mönchengladbach und Krefeld sowie auf die Kreise Kleve, Viersen und Heinsberg.

 

Für den Kreis Heinsberg ist eine Gebietserweiterung auf kommunaler Ebene für die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg sowie für die Gemeinde Waldfeucht geplant.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die bisherigen Gebietsanteile der einzelnen Kommunen sowie die Gebietsanteile nach der geplanten Erweiterung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

 

Kommune

Bestand Gebietsanteil in qkm

Gebietsanteil nach Erweiterung in qkm

Erkelenz

2,2

15,0

Geilenkirchen

0,0

11,9

Heinsberg

6,1

22,4

Hückelhoven

6,4

54,7

Waldfeucht

0,0

1,3

Wassenberg

41,0

42,3

Wegberg

63,1

68,6

Gesamt

118,8

216,2

 

Ziel des Naturparks ist es, „geschützte Flächen zu erhalten und zugleich für die Erholung des Menschen schonend zu erschließen.“ Zu den Aufgaben des Naturparks Schwalm-Nette gehört daher die nachhaltige Pflege der Tier- und Pflanzenwelt als Lebensgrundlage des Menschen und seiner Erholung. Es gilt, die Menschen an die heimische Natur und die Attraktionen vor der Haustür heranzuführen. Die Städte und Gemeinden sollen hiervon profitieren und weitere Naherholungsangebote etabliert werden.

 

Naturparke sind gemäß § 27 (1) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die

1.   großräumig sind,

2.   überwiegend Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet sind,

3.   sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und  

       in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,

4.   nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,

5.   der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung

geprägte Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine

       dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und

6.   besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.

 

Naturparke sollen auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen (§ 27 (2) BNatSchG).

Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.

 

Gemäß § 27 (1) BNatSchG sind Naturparke keine rechtsverbindlich festgesetzten einheitlich zu schützenden Gebiete. Zusätzliche Einschränkungen auf die kommunale Planungshoheit sowie Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Jagdausübung etc. lassen sich aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht erkennen.

 

Die geplanten Erweiterungsgebiete werden anhand einer PowerPoint Präsentation dargestellt. Im Rahmen des derzeitigen Prozesses wurde begleitend eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet. Die endgültige Entscheidung über die avisierte Erweiterung trifft die Verbandsversammlung des Naturparks Schwalm-Nette, in der der Kreis Heinsberg mit 6 Stimmen vertreten ist. Nach jetzigem Kenntnisstand ist vorgesehen, eine entsprechende Entscheidung in der für den 22.11.2023 terminierten Sitzung der Verbandsversammlung zu treffen. Auch in den Gremien der anderen Zweckverbandsmitglieder bzw. beim potenziellen neuen Zweckverbandsmitglied (Stadt Krefeld) findet derzeit die verwaltungsmäßige und politische Abstimmung in Bezug auf die geplante Erweiterung des Verbandsgebietes statt. Sollte sich bis zur vorgesehenen Beschlussfassung der Verbandsversammlung eine veränderte Situation ergeben, erfolgt eine erneute Information.

 

Finanzielle Auswirkungen der Erweiterungsplanungen sind erst ab dem Haushaltsjahr 2026 zu erwarten.