Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel nimmt die
Ausführungen zur geplanten Erweiterung des Verbandsgebietes Naturpark
Schwalm-Nette zur Kenntnis.
Der Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette existiert seit dem Jahre 1965
und umfasst ein 435 Quadratkilometer großes Gebiet entlang der deutsch-niederländischen
Grenze. Er beinhaltet große Teile des Kreises Viersen, Teile der Kreise
Heinsberg und Kleve sowie ein kleines Areal des Stadtgebietes Mönchengladbach.
Der Naturpark gehört unter den 105 Naturparken in Deutschland flächenmäßig zum
untersten Viertel.
Die Gremien des Zweckverbandes Naturpark Schwalm-Nette planen, auf Wunsch
mehrerer Städte und Gemeinden, fast 60 Jahren nach Gründung des Naturparks,
eine erstmalige Erweiterung des Naturparkgebietes.
Die geplante Naturparkerweiterung erstreckt sich insgesamt auf die Städte
Mönchengladbach und Krefeld sowie auf die Kreise Kleve, Viersen und Heinsberg.
Für den Kreis Heinsberg ist eine Gebietserweiterung auf kommunaler Ebene
für die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Wassenberg und
Wegberg sowie für die Gemeinde Waldfeucht geplant.
Die bisherigen Gebietsanteile der einzelnen Kommunen sowie die
Gebietsanteile nach der geplanten Erweiterung können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden:
Kommune |
Bestand Gebietsanteil in qkm |
Gebietsanteil nach Erweiterung in qkm |
Erkelenz |
2,2 |
15,0 |
Geilenkirchen |
0,0 |
11,9 |
Heinsberg |
6,1 |
22,4 |
Hückelhoven |
6,4 |
54,7 |
Waldfeucht |
0,0 |
1,3 |
Wassenberg |
41,0 |
42,3 |
Wegberg |
63,1 |
68,6 |
Gesamt |
118,8 |
216,2 |
Ziel des Naturparks ist es, „geschützte Flächen zu erhalten und zugleich
für die Erholung des Menschen schonend zu erschließen.“ Zu den Aufgaben des
Naturparks Schwalm-Nette gehört daher die nachhaltige Pflege der Tier- und
Pflanzenwelt als Lebensgrundlage des Menschen und seiner Erholung. Es gilt, die
Menschen an die heimische Natur und die Attraktionen vor der Haustür
heranzuführen. Die Städte und Gemeinden sollen hiervon profitieren und weitere
Naherholungsangebote etabliert werden.
Naturparke sind gemäß § 27 (1) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
1. großräumig sind,
2. überwiegend
Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet sind,
3. sich wegen ihrer
landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und
in denen ein nachhaltiger
Tourismus angestrebt wird,
4. nach den Erfordernissen der
Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,
5. der Erhaltung, Entwicklung
oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung
geprägte
Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem
Zweck eine
dauerhaft umweltgerechte
Landnutzung angestrebt wird und
6. besonders dazu geeignet sind,
eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.
Naturparke sollen auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen (§ 27 (2) BNatSchG).
Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken
unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant,
gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.
Gemäß § 27 (1) BNatSchG sind
Naturparke keine rechtsverbindlich festgesetzten einheitlich zu schützenden
Gebiete. Zusätzliche Einschränkungen auf die kommunale Planungshoheit sowie
Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Jagdausübung etc. lassen sich aufgrund
der derzeitigen Rechtslage nicht erkennen.
Die geplanten Erweiterungsgebiete werden anhand einer PowerPoint
Präsentation dargestellt. Im Rahmen des derzeitigen Prozesses wurde begleitend
eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet. Die endgültige Entscheidung
über die avisierte Erweiterung trifft die Verbandsversammlung des Naturparks
Schwalm-Nette, in der der Kreis Heinsberg mit 6 Stimmen vertreten ist. Nach jetzigem
Kenntnisstand ist vorgesehen, eine entsprechende Entscheidung in der für den
22.11.2023 terminierten Sitzung der Verbandsversammlung zu treffen. Auch in den
Gremien der anderen Zweckverbandsmitglieder bzw. beim potenziellen neuen
Zweckverbandsmitglied (Stadt Krefeld) findet derzeit die verwaltungsmäßige und
politische Abstimmung in Bezug auf die geplante Erweiterung des
Verbandsgebietes statt. Sollte sich bis zur vorgesehenen Beschlussfassung der
Verbandsversammlung eine veränderte Situation ergeben, erfolgt eine erneute
Information.
Finanzielle Auswirkungen der Erweiterungsplanungen sind erst ab dem
Haushaltsjahr 2026 zu erwarten.