Betreff
Ausbau der Schulsozialarbeit an der Jakob-Muth-Schule (intensiv-pädagogische Gruppen)
Vorlage
0136/2023
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Schulsozialarbeit an der Jakob-Muth-Schule wird um insgesamt 0,25 Vollzeitäquivalente ausgebaut.


Die Jakob-Muth-Schule ist eine Förderschule in Trägerschaft des Kreises Heinsberg mit bisherigem Hauptstandort in Gangelt (ehemals Mercator-Schule) sowie Nebenstandort in Oberbruch (früher Don-Bosco-Schule).

 

Es werden Schülerinnen und Schüler mit den Schwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Lernen und Sprache gefördert. Die Jakob-Muth-Schule ist die Institution der sonderpädagogischen Förderung für die Kommunen Gangelt, Geilenkirchen, Heinsberg, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht und Wassenberg; sie umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 10. Sie versteht sich als Schule mit einem vielfältigen und über den Schulalltag hinausgehenden Angebot zur individuellen Förderung. Durch vielfältige Kooperationen mit Einrichtungen, Institutionen und Fachleuten können individuelle Entwicklungsangebote gemacht werden. Im kompetenzorientierten Unterricht werden die Schüler/innen durch differenzierte und individualisierte Lernarrangements möglichst weitreichend gefördert und vor allem auf den Alltag nach der Schulentlassung vorbereitet. Schüler/innen, die aus verschiedenen Gründen (zeitweise) eine besonders individualisierte und enge Begleitung benötigen, werden in drei Intensivpädagogischen Lerngruppen unterrichtet. Meist haben sie eine lange Karriere von Beziehungs- und Hilfeabbrüchen hinter sich, zeigen massive Schwierigkeiten mit der Akzeptanz schulischer Rahmenbedingungen und trauen sich kaum etwas zu. Nicht selten sind sie der Schule über lange Zeiträume ferngeblieben oder es war ihnen aufgrund selbst- und/oder fremdgefährdender Verhaltensweisen nicht mehr möglich, eine Schule zu besuchen. Mit den Intensivpädagogischen Lerngruppen möchte die Schule ein besonderes schulisches Angebot für hochbelastete Schüler/innen gestalten, denen es nicht mehr möglich ist, die Schule zu besuchen. Verschiedene konzeptionelle Ansätze ermöglichen individuelle Lösungen und unterstützen so eine größtmögliche Teilhabe dieser Kinder und Jugendlichen an schulischen Bildungs- und Erziehungsprozessen. Zum Vergleich: An anderen Schulen werden Überlegungen angestellt, diese Kinder extern zu separieren und auf Kosten der öffentlichen Jugendhilfe vorübergehend dem Angebot eines freien Jugendhilfeträgers zuzuführen. Ohne konkretes Angebot für diese Situationen bliebe nur, die Kinder vom Unterricht auszuschließen und (vorübergehend) von der Schulpflicht zu befreien. Die Lösung didaktischer, pädagogischer Probleme innerhalb des Systems Schule ist grundsätzlich wie auch im Einzelfall zunächst Aufgabe der Schulen. Dass Schulen allgemein - und Schulen für Kinder mit besonderem Förderungsbedarf ganz besonders - die vielfach auftretenden Situationen und Schwierigkeiten nicht allein und mit ausschließlich eigenen Instrumentarien auflösen können, hat auch der Gesetzgeber erkannt. Neben der nach  § 81 SGB VIII allgemein bestehenden Verpflichtung der Jugendhilfe zur Zusammenarbeit mit den Schulen wurde mit dem „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ u. a. in § 13a SGB VIII die  Schulsozialarbeit als eigenständige Leistung eingeführt.

 

Die Schule verfügt zurzeit über Stellenanteile für Schulsozialarbeit im Umfang von 1,75 VZÄ, davon werden 1,0 VZÄ vom Land finanziert.  Gemäß RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.01.2008 über die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen (BASS 2023/2024 - 21-13 Nr. 6) soll die unbefristete Einstellung von Fachkräften für Schulsozialarbeit auf Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen an Schulen einer Kommune oder eines Kommunalverbandes grundsätzlich in dem Umfang erfolgen, wie die jeweilige Kommune oder der jeweilige Kommunalverband gleichzeitig sozialpädagogisches Personal für Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt oder sozialpädagogisches Personal des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder eines Trägers der freien Jugendhilfe für die jeweilige Schule zur Verfügung steht. Danach besteht vorliegend ein Ungleichgewicht im Umfang von 0,25 VZÄ. Darüber hinaus bedingt das Konzept der dargestellten Intensivpädagogischen Lerngruppen einen zwischenzeitlich nochmals gesteigerten Bedarf an Begleitung durch Schulsozialarbeit. Die Schulsozialarbeit soll daher um 0,25 VZÄ ausgebaut werden.