Betreff
Durchführung des Landesprogramms "KulturRucksack NRW" im Jahr 2023
Vorlage
0166/2023
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Heinsberg beteiligt sich unter dem Vorbehalt einer rderung durch das Land im Jahr 2024 am Landesprogramm KulturRucksack NRW. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen Kulturprojekte zu realisieren. 


Seit dem Jahr 2013 beteiligt sich der Kreis Heinsberg auf der Grundlage des Beschlusses des Kreisausschusses vom 13.12.2012 am Landesprogramm KulturRucksack NRW, das sich an Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren wendet. Das Land hat ab dem Förderjahr 2022 die seinerzeitige Förderpauschale in Höhe von 4,40 € pro Kind bzw. Jugendlichem zwischen 10 und 14 Jahren auf 6,00 € angehoben und erwartet weiterhin das Einbringen eines angemessenen kommunalen Eigenanteils.

 

Für das Jahr 2023 wurden dem Kreis Heinsberg pauschale Landesmittel in Höhe von 70.740,00 € im Rahmen des rderprogramms KulturRucksack NRW“ zur Verfügung gestellt; zusätzlich standen im Haushalt Kreismittel zur Umsetzung dieses Landesprogramms in Höhe von 17.800,00 bereit. Im Jahr 2023 können 1.084 Kinder und Jugendliche an dem Landesprogramm teilnehmen. Es wurden seitens des Kreises Heinsberg insgesamt 43 kreative Projekte aus verschiedenen Bereichen (z. B. Mal-, Druck- und Graffitiprojekte, Skulpturen und Mosaik, Weben undhen, Glas- und Papierkunst, Literatur, Film und Hörspiel) mit einem Gesamtfinanzvolumen in Höhe von 88.534,65 € bewilligt.

 

Das Landesprogramm wird sehr gut angenommen und ist geeignet, Kinder und Jugendliche für Kultur zu begeistern. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Projekt vorbehaltlich einer Zuwendung entsprechender Mittel durch das Land auch im Jahr 2024 fortzuführen. Finanzmittel in Höhe von 88.600,00 € (voraussichtliche Landesförderung in Höhe von 70.800,00 € (80 %) und Anteil des Kreises in Höhe von 17.800,00 € (20 %)) wurden für den Haushaltsplan 2024 angemeldet.