Beschlussvorschlag:
1. Im Rahmen der
Jugendhilfeplanung wird der grundsätzliche Neubau einer Kindertagesstätte auf
einem Grundstück in Übach-Palenberg, Ortsteil Marienberg, vorbehaltlich der
bauordnungsrechtlichen Genehmigung, der Betriebserlaubniserteilung durch das
Landesjugendamt und der Angemessenheit der vom Investor und dem zukünftigen
Träger der Einrichtung noch vorzulegenden Konditionen beschlossen. Die
Konditionen zum Neubau dieser Einrichtung werden zu einem späteren Zeitpunkt
dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Kreisausschuss und Kreistag zur endgültigen
Beschlussfassung detailliert vorgelegt.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Umsetzung dieser Einrichtung in Übach-Palenberg zur
Sicherstellung des gesetzlichen Anspruchs auf Kindertagesbetreuung zeitnah
sicherzustellen.
In seiner Sitzung vom 25.10.2022 hat der Jugendhilfeausschuss die Bemühungen der Verwaltung, zeitnah weitere Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen, begrüßt.
Für den Versorgungsraum Übach-Palenberg ist mit Stichtag 26.09.2023 folgender derzeit nicht gedeckter Bedarf an Betreuungsplätzen auszuweisen:
Ü 3 – 41 Plätze
U3 – 33 Plätze
U2 – 50 Plätze.
Damit fehlen 124 Plätze, die dem Grunde nach über einen gesetzlichen Anspruch auf der Grundlage des § 24 SGB VIII verfügen.
Um Abhilfe zu schaffen, hat das Kreisjugendamt alle Möglichkeiten einer zeitnahen und realistisch umsetzbaren Versorgung des Betreuungsanspruchs in die Überprüfung gebracht.
Diese waren maßgeblich von den Fragestellungen nach einem geeigneten Grundstück und nach einem bereiten Investor sowie einem Träger mit der Möglichkeit, ausreichende Fachkräfte akquirieren und vorhalten zu können, geführt.
Ein Investor ist bereit, eine Kindertageseinrichtung auf einem Grundstück in Übach-Palenberg -Ortsteil Marienberg - zu errichten. Die Lage befindet sich in unmittelbarer Nähe zu zukünftigen Wohnbebauungen.
Der Träger christlicher Kindergartenverein Übach-Palenberg e. V. ist bereit, die Trägerschaft für die neue Kindertagesstätte zu übernehmen (Anlage zu TOP 6 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.11.2023).
Der Investor ist bereit, nach Abschluss der Vorverfahren (Baugenehmigung, Betriebserlaubnis, etc.) mit dem Bau der Kindertagesstätte zu beginnen.
Mit einer Inbetriebnahme ist frühestens zum Januar 2026 zu rechnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen die Konditionen des Investors aufgrund der Vielzahl der im Vorfeld zu klärenden Sachverhalte noch nicht fest.