Betreff
Erweiterung des Berufskollegs Erkelenz
Vorlage
0222/2023
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Schulträger Kreis Heinsberg wird beauftragt, die räumlichen Kapazitäten des Berufskollegs Erkelenz zunächst durch den Neubau eines zusätzlichen Klassentraktes mit 5 Klassenräumen sowie Nebenräumen auf dem Schulgrundstück zu erweitern. 


Am 15.08.2022 wurden die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung durch das Büro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch präsentiert. Bezüglich des Berufskollegs Erkelenz kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass diese Schule im Hinblick auf die Schülerzahl deutliche räumliche Defizite aufweist. Für den Fall, dass sich der Schulträger für eine Erweiterung des Berufskollegs Erkelenz entscheidet, enthält das Gutachten die Empfehlung, die Laufwege nicht zu erweitern und die Komplexität der Anlage nicht zu erhöhen, sondern im Gegenteil Übersichtlichkeit und Kompaktheit zu fördern. Dies würde mit sich bringen, dass jeder Gebäudeteil für sich einer baulichen Prüfung bzw. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterzogen werden solle.

 

Das Gutachterbüro weist in seinem Gutachten für diese Schule einen Fehlbestand von

 

·         14 Klassenräumen,

·         2 Differenzierungsräumen,

·         1 naturwissenschaftlichen Fachraum und

·         4 Büroräumen

 

aus. Aufgrund Platzmangels auf dem Schulgrundstück kommt eine Realisierung dieses Raumbedarfs in einem einzigen großen zusätzlichen Gebäude nicht in Betracht.

 

Vielmehr ist angedacht, zunächst einen (kleineren) Neubau eines zusätzlichen Klassentraktes mit 5 Klassenräumen sowie Nebenräumen auf bisher freier Grundstücksfläche Richtung Krefelder Straße oder auf der Parkplatzfläche Gebäude Schulring zu realisieren und perspektivisch in einem zweiten Schritt einen bestehenden Gebäudeteil, der den schlechtesten baulichen und energetischen Zustand dieser Schule aufweist, ebenfalls durch einen (kleineren) Neubau zu ersetzen. Diese Vorgehensweise ist zwischen Verwaltung und Schulleitung vorabgestimmt.

 

Ein derartiger, stufenweiser Ausbau des Berufskollegs Erkelenz würde zudem ermöglichen, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet vom 21. April 2023 zu stellen. Vollumfänglich zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie sind nur getätigte förderfähige Ausgaben, die die Begünstigten bis zum 31. Juli 2026 bei der Bezirksregierung Düsseldorf durch einen vollständigen Mittelabruf geltend machen. Die Umsetzung eines einzigen großen Neubaus ist innerhalb der vorstehenden Frist von vornherein nicht zu realisieren.