Beschlussvorschlag:
Der Schulträger Kreis Heinsberg wird beauftragt, die räumlichen
Kapazitäten des Berufskollegs Erkelenz zunächst durch den Neubau eines zusätzlichen
Klassentraktes mit 5 Klassenräumen sowie Nebenräumen auf dem Schulgrundstück zu
erweitern.
Am 15.08.2022 wurden die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung durch das Büro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch präsentiert. Bezüglich des Berufskollegs Erkelenz kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass diese Schule im Hinblick auf die Schülerzahl deutliche räumliche Defizite aufweist. Für den Fall, dass sich der Schulträger für eine Erweiterung des Berufskollegs Erkelenz entscheidet, enthält das Gutachten die Empfehlung, die Laufwege nicht zu erweitern und die Komplexität der Anlage nicht zu erhöhen, sondern im Gegenteil Übersichtlichkeit und Kompaktheit zu fördern. Dies würde mit sich bringen, dass jeder Gebäudeteil für sich einer baulichen Prüfung bzw. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterzogen werden solle.
Das Gutachterbüro weist in seinem Gutachten für diese Schule einen Fehlbestand von
· 14 Klassenräumen,
· 2 Differenzierungsräumen,
· 1 naturwissenschaftlichen Fachraum und
· 4 Büroräumen
aus. Aufgrund Platzmangels auf dem Schulgrundstück kommt eine Realisierung dieses Raumbedarfs in einem einzigen großen zusätzlichen Gebäude nicht in Betracht.
Vielmehr ist angedacht, zunächst einen (kleineren) Neubau eines zusätzlichen Klassentraktes mit 5 Klassenräumen sowie Nebenräumen auf bisher freier Grundstücksfläche Richtung Krefelder Straße oder auf der Parkplatzfläche Gebäude Schulring zu realisieren und perspektivisch in einem zweiten Schritt einen bestehenden Gebäudeteil, der den schlechtesten baulichen und energetischen Zustand dieser Schule aufweist, ebenfalls durch einen (kleineren) Neubau zu ersetzen. Diese Vorgehensweise ist zwischen Verwaltung und Schulleitung vorabgestimmt.
Ein derartiger, stufenweiser Ausbau des Berufskollegs
Erkelenz würde zudem ermöglichen, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen
Ruhrgebiet vom 21. April 2023 zu stellen. Vollumfänglich zuwendungsfähig nach
dieser Richtlinie sind nur getätigte förderfähige Ausgaben, die die
Begünstigten bis zum 31. Juli 2026 bei der Bezirksregierung Düsseldorf durch
einen vollständigen Mittelabruf geltend machen. Die Umsetzung eines einzigen
großen Neubaus ist innerhalb der vorstehenden Frist von vornherein nicht zu
realisieren.