Es wird auf die der Einladung zur Kreistagssitzung als Anlage
beigefügte Anfrage der DIE LINKE-Fraktion vom 13.02.2014 verwiesen.
Die in der Anfrage angesprochene und der Einladung zur Kreistagssitzung
beigefügte E-Mail vom 13.01.2014 wurde auch an den Kreis Heinsberg gerichtet
und seitens des Amtes für Umwelt und Verkehrsplanung mit E-Mail vom 24.01.2014
wie folgt beantwortet:
„Sehr geehrte Frau Frohn,
in Bezug
auf Ihre E-Mail vom 13.01.2014 teile ich Ihnen mit, dass mir keinerlei
Tätigkeiten im Bereich des Kreises Heinsberg über Probebohrungen mit
Beaufschlagung des Grundwassers durch Chemikalien bekannt sind.
Sofern
es sich um Probebohrungen im Zusammenhang mit evtl. Förderungen von
unkonventionellem Erdgas mittels der Fracking-Technologie handeln sollte, teile
ich Ihnen mit, dass auch bei Probebohrungen die gesetzlichen Bestimmungen
einzuhalten sind. Wie Ihnen die für derartige Verfahren zuständige
Bezirksregierung Arnsberg bereits mitgeteilt hat, würden jegliche Maßnahmen
ohne die vorherige Durchführung der entsprechenden Genehmigungsverfahren
rechtswidrig sein.
Eine
Nachfrage bei der Bezirksregierung in Arnsberg hat zudem ergeben, dass weder
Planungen noch Anträge für derartige Probebohrungen dort vorliegen.
Es gilt nach wie vor
der gemeinsame Erlass des Umwelt- und des Wirtschaftsministeriums des Landes
NRW vom 18.11.2011, der grundsätzlich besagt, dass die Entscheidungsfähigkeit
von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fracking-Technologie bisher nicht gegeben
ist und von daher derzeit keine Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg
ausgesprochen werden kann.“