Betreff
Anfrage der DIE LINKE-Fraktion gem. § 12 GeschO betr. "Geologische Probebohrungen im Kreis Heinsberg"
Vorlage
0298/2014
Art
Anfrage

Es wird auf die der Einladung zur Kreistagssitzung als Anlage beigefügte Anfrage der DIE LINKE-Fraktion vom 13.02.2014 verwiesen.

 

Die in der Anfrage angesprochene und der Einladung zur Kreistagssitzung beigefügte E-Mail vom 13.01.2014 wurde auch an den Kreis Heinsberg gerichtet und seitens des Amtes für Umwelt und Verkehrsplanung mit E-Mail vom 24.01.2014 wie folgt beantwortet:

 

„Sehr geehrte Frau Frohn,

 

in Bezug auf Ihre E-Mail vom 13.01.2014 teile ich Ihnen mit, dass mir keinerlei Tätigkeiten im Bereich des Kreises Heinsberg über Probebohrungen mit Beaufschlagung des Grundwassers durch Chemikalien bekannt sind.

 

Sofern es sich um Probebohrungen im Zusammenhang mit evtl. Förderungen von unkonventionellem Erdgas mittels der Fracking-Technologie handeln sollte, teile ich Ihnen mit, dass auch bei Probebohrungen die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind. Wie Ihnen die für derartige Verfahren zuständige Bezirksregierung Arnsberg bereits mitgeteilt hat, würden jegliche Maßnahmen ohne die vorherige Durchführung der entsprechenden Genehmigungsverfahren rechtswidrig sein.

 

Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung in Arnsberg hat zudem ergeben, dass weder Planungen noch Anträge für derartige Probebohrungen dort vorliegen.

 

Es gilt nach wie vor der gemeinsame Erlass des Umwelt- und des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW vom 18.11.2011, der grundsätzlich besagt, dass die Entscheidungsfähigkeit von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fracking-Technologie bisher nicht gegeben ist und von daher derzeit keine Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg ausgesprochen werden kann.“