Betreff
Antrag der CDU-Fraktion gem. § 5 GeschO betr. "Fachkräftesicherung durch Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
Vorlage
0229/2023
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisverwaltung startet – in Abstimmung mit den weiteren Jugendamtsbezirken – gemeinsam mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft eine Informationsoffensive „betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ und erarbeitet in diesem Kontext ein kreisweites Konzept zur Erkundung und Unterstützung unserer Unternehmen im Kreis Heinsberg. Über die Initiativen zur Stärkung der betrieblichen Kinderbetreuung wird im kommenden Jahr im Kreistag berichtet. 


Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Antrag der CDU-Fraktion gem. § 5 GeschO betr. „Fachkräftesicherung durch Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ vom 19.12.2023 verwiesen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses begründet die CDU-Fraktion ihren Antrag. Mit einem kreisweiten Konzept und einer Informationsoffensive im Bereich der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung könne dem Fachkräftemangel im Kreis Heinsberg begegnet werden und die Attraktivität der Unternehmen gesteigert werden. Den Bedarf habe man in Gesprächen mit Unternehmen festgestellt und wolle diesem durch eine breit aufgestellte Lösung entgegenwirken.

 

Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD stehen dem Antrag zustimmend gegenüber und sehen hier ebenfalls einen wichtigen Aspekt zur Sicherung der Arbeitskräfte durch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die weitere Beratung und Berichterstattung solle künftig im Jugendhilfeausschuss erfolgen.

Auch Landrat Pusch erklärt, dass eine Betriebskindertagesstätte bzw. eine betrieblich unterstützte Kinderbetreuung eine weitere Säule sein könne, um Fachkräfte zu binden.

 

Lediglich die FW-Fraktion steht dem Antrag kritisch gegenüber. Ein ähnlicher Antrag der FW-Fraktion sei 2018 von der Kreispolitik abgelehnt worden. Die FW-Fraktion werde dem Antrag daher nicht zustimmen.