Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage von § 16a SGB II und §§ 10, 11 Abs. 5 SGB XII mit dem SKF/M
Erkelenz, Region Heinsberg e. V. entsprechend §§ 75 ff. SGB XII eine Leistungs-
und Qualitätsvereinbarung zum Betrieb einer „Beratungsstelle für Frauen mit
Gewalterfahrung“ für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 sowie eine
diesbezügliche Vergütungsvereinbarung abzuschließen.
Die kreisseitige Vergütung der Personal- und Sachkosten umfasst die Höhe der Differenz zwischen den Kosten gemäß Finanzierungsplan des SKF/M und der Landesförderung gem. Zuwendungsbescheid des LVR vom 05.12.2023.
Sofern die Landesförderung gekürzt oder erhöht wird oder vollständig entfällt, ist über die Höhe der Vergütung für die kommenden Haushaltsjahre neu zu beschließen.