Betreff
Gesamtabschluss des Kreises Heinsberg zum 31.12.2012
Vorlage
0310/2014/1
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

1.             Der Kreistag des Kreises Heinsberg bestätigt gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) den geprüften Gesamtabschluss des Kreises Heinsberg mit der Bilanzsumme von 546.158.506,96 €.

 

2.             Die Kreistagsmitglieder erteilen gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW dem Landrat für den Gesamtabschluss des Kreises zum 31.12.2012 vorbehaltlos Entlastung.

 


Nach § 116 der Gemeindeordnung NRW (GO) hat der Kreis Heinsberg in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss hat folgende Bestandteile:

 

-      Gesamtbilanz,

-      Gesamtergebnisrechnung und

-      Gesamtanhang.

 

Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Zudem ist dem Gesamtabschluss gemäß § 117 Abs. 1 GO ein Beteiligungsbericht beizufügen.

 

Der nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften von Kreiskämmerer Schöpgens aufgestellte Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 wurde von Landrat Pusch ohne Abweichungen bestätigt.

 

Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 116 Abs. 1 GO ist der Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zuzuleiten. Bevor eine Beschlussfassung über die Feststellung des Gesamtabschlusses 2012 im Kreistag erfolgen kann, ist dieser gemäß § 116 Abs. 6 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Den mit Datum vom 28.02.2014 aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses einschließlich Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz und Gesamtanhang und -lagebericht sowie Beteiligungsbericht hat der Kreistag in der Sitzung am 20.03.2014 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss; hierbei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. Mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses hat das Rechnungsprüfungsamt die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Heinsberg, mit der Prüfung des Gesamtabschlusses beauftragt.

Der Gesamtabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtlageberichtes erstreckte sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH hat mit diesen Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses durchgeführt und über die Prüfung den mit der Einladung vom 26.03.2014 als Anlage beigefügten Bericht erstellt. Dieser Bericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 08.04.2014 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 24.03.2014 der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH nach § 101 Abs. 8 GO NRW zu seinem eigenen Bestätigungsvermerk übernommen.