Betreff
Entscheidung über anstehende Baumaßnahmen bei Tageseinrichtungen für Kinder im Kreisjugendamtsbezirk
Vorlage
0037/2013
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor:

1. Die ausgewiesenen Kreismittel für den U3-Ausbau einzusetzen.

2. Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist beim Land eine Erstattung im Rahmen der

    Konnexität zu beantragen.

3. Bei Ablehnung der Kostenerstattung ist zu prüfen, ob Klage erhoben werden soll.     

 


Aus der Anlage 1 zu Tagesordnungspunkt 3 sind die noch ausstehenden Baumaßnahmen ersichtlich. Die Verwaltung des Jugendamtes wird in der Sitzung die einzelnen Baumaßnahmen erläutern.

 

Der Kreistag hat am 27. März 2012 nach vorheriger Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss die Bereitstellung von 2 Mio. Euro Kreismittel für den Ausbau von U3-Plätzen zur Verfügung gestellt. Zur Wahrung der Refinanzierung wurde zweimal das Land gebeten, die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu erteilen (§ 44 Landeshaushaltsordnung). Diese Zustimmung wurde bisher nicht erteilt. Von daher wurden noch keine Kreismittel eingesetzt.

 

Im Nachhinein erwies sich diese Vorgehensweise der Verwaltung als richtig. Im Rahmen der Umsetzung des Fiskalpakts hat der Bund weitere Finanzmittel von ca. 580 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen erhält hiervon ca. 126 Mio. Euro.

 

Das Kreisjugendamt hat als 1. Tranche 314.800,00 Euro zugesagt bekommen. Dem Landesjugendamt mussten hierzu entscheidungsreife Anträge mitgeteilt werden. Es handelt sich hierbei um die Maßnahmen der Ziffern 1 und 8. Die bescheidmäßige Zuteilung der 1. Tranche soll im März 2013 durch das Landesjugendamt erfolgen. Es wird damit gerechnet, dass der Kreis als 2. Tranche ca. 300.000,00 Euro erhält. Diese Fördermittel sind für die Maßnahmen 3, 6 und 7 vorgesehen.

 

Darüber hinaus hat das Land dem Kreisjugendamt für 2013 eine weitere „fachbezogene Pauschale“ von 209.920,00 Euro bewilligt. Dieser Betrag wurde bereits durchbewilligt.

 

Hätte der Kreis ohne Zustimmung des Landes die Kreismittel sofort nach dem Kreistagsbeschluss eingesetzt, wären ca. 824.000,00 Euro verloren gewesen. Zum Zeitpunkt des Kreistagsbeschlusses war nicht voraussehbar, dass weitere Fördermittel bereitgestellt werden.

 

Nunmehr gilt für die Bundesmittel die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn als erteilt, wenn die Baumaßnahmen nach dem 1. Juli 2012 begonnen werden.

 

Ob weitere Landesmittel bereitgestellt werden, ist unwahrscheinlich.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes spricht sich dafür aus, nunmehr die in der beigefügten Aufstellung ausgewiesenen Kreismittel einzusetzen. Hinsichtlich der Erstattung der eingesetzten Kreismittel könnte das Land aufgefordert werden, die eingesetzten Kreismittel im Rahmen der Konnexität zu erstatten. Sollte das Land eine Erstattung ablehnen, womit zu rechnen ist, wäre der Klageweg zu prüfen.


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin