Betreff
Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses
Vorlage
0354/2014
Art
Beschlussvorlage KT

 

 


Nach § 51 KrO NRW besteht der Kreisausschuss aus dem Landrat und mindestens 8 und höchstens 16 Kreistagsmitgliedern. Der Landrat ist Vorsitzender des Kreisausschusses. Die Anzahl der Kreistagsmitglieder des Kreisausschusses wird gem. § 7 der Hauptsatzung zu Beginn der Wahlperiode durch Beschluss des Kreistages festgelegt. In der Wahlperiode 2009/2014 gehörten dem Kreisausschuss - neben dem Landrat als Vorsitzenden - 15 Kreistagsmitglieder an.

 

Die Kreistagsmitglieder im Kreisausschuss und für jedes Kreistagsmitglied im Kreisausschuss ein/e Stellvertreter/in sind vom Kreistag aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode des Kreistags zu wählen. Die Stellvertreter/innen können sich untereinander vertreten, wenn der Kreistag die Reihenfolge festgelegt hat.

In der vergangenen Wahlperiode wurde die alphabetische Vertretung innerhalb der Fraktion festgelegt. Es ist vorgesehen, diese Vertretungsregelung in § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung aufzunehmen. Die entsprechenden Änderungen sollen in der Kreistagssitzung am 03.07.2014 beschlossen werden.

 

Das Wahlverfahren für die Kreisausschussmitglieder richtet sich gem. § 52 Abs. 3 KrO NRW nach § 35 Abs. 3 KrO NRW:

 

Haben sich die Kreistagsmitglieder zur Besetzung des Kreisausschusses auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Kreistagsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Kreistages entsprechend dem Verhältnis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.