Betreff
Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen
Vorlage
0355/2014
Art
Beschlussvorlage KT

Außer den in der Kreisordnung und in Spezialgesetzen genannten Ausschüssen (Kreisausschuss, Wahlprüfungsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Schulausschuss, Kreispolizeibeirat, Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde) kann der Kreistag gem. § 8 der Hauptsatzung Fachausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses bilden.

 

In der Wahlperiode 2009/2014 hat der Kreistag folgende Ausschüsse gebildet:

 

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus

Ausschuss für Umwelt und Verkehr

Bauausschuss

Finanzausschuss

 

Die Zusammensetzung und die Anzahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, des Kreispolizeibeirates und des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde sind durch spezielle Regelungen bestimmt. Bei den übrigen Ausschüssen hat der Kreistag die Zahl der Ausschussmitglieder zu Beginn der Wahlperiode festzusetzen. Nachstehend sind unter Angabe der bisherigen Mitgliederzahl die Ausschüsse aufgeführt, bei denen diese Festsetzung zu treffen ist:

 

Wahlprüfungsausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

Ausschuss für Gesundheit und Soziales 1)

Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus                                    bislang je 15 stimm-

Ausschuss für Umwelt und Verkehr                                                berechtigte Mitglieder

Bauausschuss

Finanzausschuss

Schulausschuss 2)

_______________________________________________________________________

1)   Dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales gehörten neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern 6 beratende Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Wohlfahrtspflege an.

 

2)   Dem Schulausschuss gehörten neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern je ein Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche gem. § 85 Abs. 2 Schulgesetz sowie die Leiter der kreiseigenen Schulen als beratende Mitglieder an.