Betreff
Wahl der Mitglieder in die Pflichtausschüsse

Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage
0363/2014
Art
Beschlussvorlage KT

Gemäß § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 101 der Gemeindeordnung (GO NRW) hat der Kreistag einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Wählbar sind Kreistagsabgeordnete und sachkundige Bürger, wobei die Zahl der sachkundigen Bürger die der Kreistagsmitglieder gem. § 41 Abs. 5 KrO NRW nicht erreichen darf. Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Vertreter zu wählen. Bei der Wahl sind die Grundsätze der Verhältniswahl zu beachten.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.07.2014 beschlossen, dass dem Ausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören sollen. Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind gem. § 41 Abs. 3 KrO berechtigt, für diesen Ausschuss ein Kreistagsmitglied oder einen sachkundigen Bürger als beratendes Mitglied zu benennen.

 

Von den Fraktionen wurden folgende Wahlvorschläge vorgelegt:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

CDU

Eßer, Herbert

Vergossen, Heinz Theo

Dr. Thesling, Hans-Josef

Thome, Philipp

Baltes, Bastian

Kohnen, Lars

Beckers, Franz-Josef

Kliemt, Martin

Rütten, Wilhelm

Przibylla, Siegfried

Holländer, Heinz-Egon

Schlößer, Harald

Jansen, Franz-Michael

Thelen, Josef

Pillich, Markus

Jansen, Thomas

SPD

 

 

 

 

 

 

GRÜNE

Tillmanns, Sofia (Vorsitzende)

Baczyk, Frank

FDP

Görtz, Dieter

Dr. Wagner, Klaus

LINKE (beratend)

Müller, Silke

Schreiner, Michael

FW

Mattern, Sascha

Bihn, Norbert

AfD

Streubel, Dirk

Egyptien, Stefan