Betreff
Kreispolizeibeirat
Vorlage
0365/2014
Art
Beschlussvorlage KT

 

 


Gemäß § 15 Abs. 2 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG NRW) hat der Polizeibeirat bei einer Kreispolizeibehörde 11 Mitglieder. Nach § 17 Abs. 1 POG NRW wählen die Vertretungen der Kreise für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder des Polizeibeirats und ihre Stellvertreterinnen sowie Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden; ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.

 

Beratende Mitglieder gemäß § 41 Abs. 3 S. 7 KrO können nicht bestellt werden.

 

Es wird vorgeschlagen, die unter TOP 2 beschlossene Vertretungsregelung für Ausschüsse auch auf den Kreispolizeibeirat anzuwenden.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

CDU

Vergossen, Heinz Theo

Stelten, Anna

Caron, Wilhelm Josef

Beckers, Franz-Josef

Przibylla, Siegfried

Maibaum, Franz

Dahlmanns, Erwin

Thelen, Friedhelm

Sonntag, Ullrich

Jansen, Franz-Michael

Gassen, Guido

Dr. Schmitz, Ferdinand

SPD

 

 

 

 

 

 

GRÜNE

Tillmanns, Sofia

van den Dolder, Jörg

FDP

Strahlen, Wolfgang

Klapproth, Jorge