Nach § 11 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und der Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) werden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei den unteren Landschaftsbehörden Beiräte gebildet. Die Beiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu
1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und
3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Die Beiräte sind vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Behörde zu hören, bei der sie eingerichtet sind. Die Beteiligung des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde richtet sich im Übrigen nach den näheren Bestimmungen des Landschaftsgesetzes.
Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus
- acht Vertretern/innen der nach § 12 anerkannten Vereine, davon je zwei Vertretern/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU), drei Vertretern/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) und einem/einer Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e.V. (SDW),
- zwei Vertretern/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
- einem/einer Vertreter/in des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,
- einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.,
- einem/einer Vertreter/in der nach § 52 Landesjagdgesetz anerkannten Landesvereinigung der Jäger,
- einem/einer Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,
- einem/einer Vertreter/in des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e.V. und
- einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V..
Die Mitglieder des Beirats werden aufgrund der Vorschläge der oben aufgeführten Vereinigungen von der Vertretungskörperschaft des Kreises für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt. In die Beiräte sollen nur Personen bestellt oder gewählt werden, die ihre Wohnung im Bezirk der Landschaftsbehörde haben. Bedienstete des Kreises oder der kreisfreien Stadt dürfen dem Beirat nicht angehören.
Haben sich die Mitglieder der Vertretungskörperschaft zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes statt.
Die Untere Landschaftsbehörde hat die dem Beirat angehörenden Verbände aufgefordert, Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Beirats und deren Stellvertreter zu unterbreiten.
Seitens des BUND Landesverband NRW e. V. kann aufgrund eines
Veränderungsprozesses in der Kreisgruppe Heinsberg zum jetzigen Zeitpunkt
lediglich ein Vorschlag (Mitglied und Stellvertreter) unterbreitet werden. Der
BUND-Landesverband bittet darum, den zweiten ihm zustehenden Sitz (Mitglied und
Stellvertreter) im Landschaftsbeirat zunächst vakant zu lassen und durch eine
nochmalige Fristverlängerung von 3 Monaten die Möglichkeit zur Nachreichung
eines weiteren Vorschlags zur Besetzung des zweiten Sitzes zu erhalten. Dem
Kreistag würde der entsprechende Wahlvorschlag dann in einer seiner nächsten Sitzungen
zur Abstimmung vorgelegt.
Die eingereichten Vorschläge sind aus der nachstehenden Übersicht ersichtlich.
Die vorschlagenden Stellen wünschen, dass die in der Spalte 1 genannten Personen als ordentliche Mitglieder und die in Spalte 2 genannten Personen als deren Stellvertreter gewählt werden.
Spalte 1 Mitglied |
Spalte 2 Mitglied |
Spalte 3 Stellvertreter/in |
||
a)
Es sind
zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter/innen des Bundes für Umwelt- und
Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) zu wählen. |
||||
Wolfgang Davids Aachener Straße 55 52511 Geilenkirchen zz. vakant Vorschlag wird vom BUND nachgereicht |
Dr. Stefan Evertz Am Wiesenhang 35 52511 Geilenkirchen zz. vakant Vorschlag wird vom BUND nachgereicht |
n. n. |
||
b)
Es sind
zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter/innen des Naturschutzbundes
Deutschland e. V. (NABU) zu wählen. |
||||
Hans-Georg Bommer Josef-van-der-Velden-Str. 4a 52531 Übach-Palenberg Carla Glashagen Mittelstraße 14 a 52531 Übach-Palenberg |
Britta Jentsch Weinbergstraße 31 52531 Übach-Palenberg Natascha Burmeister-Langen Nirmer Straße 8 52525 Heinsberg |
Sandra Nievelstein Dorper Str. 29 41844 Wegberg Birgit Bierbaum Linderner Str. 32 41836 Hückelhoven |
||
c)
Es sind
drei Mitglieder und drei Stellvertreter/innen der Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU) zu wählen. |
||||
Wolfgang von der Heiden Bergstraße 50 52511 Geilenkirchen Martin Wingertszahn Waldweg 31 41844 Wegberg Claus Gingter Am Klingelbach 29 41849
Wassenberg |
Peter Jung Hauptstr. 58 52538 Selfkant Hermann-Josef Gotzen Heinsberger Str. 32 41844 Wegberg Rudolf von Scheibler Haus Hülhoven 52525 Heinsberg |
Tina von der Heiden Bergstraße 50 52511 Geilenkirchen Helene Gotzen Heinsberger Str. 32 41844 Wegberg Anna-Elisabeth Gingter Am Klingelbach 29 41849 Wassenberg |
||
d)
Es sind
ein Mitglied und ein/e Stellvertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher
Wald Nordrhein-Westfalen e. V. zu wählen |
||||
Wilfried Förster Zum Thomeshof 13 41844 Wegberg |
Marc Neumann Jean-Monnet-Straße 6 41812 Erkelenez |
n. n. |
||
e)
Es sind
zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter/innen des regional zuständigen
Landwirtschaftsverbandes zu wählen. |
||||
Josef Schmitz Brabanterstraße 90 52525 Waldfeucht Franz Sentis Maarstraße 14 52525 Waldfeucht |
Bernhard Conzen Sittarder Straße 4 52538 Gangelt Heinz-Josef Schrammen Zourshof 41812 Erkelenz |
Meinhard Schnothale Schilfweg 6 41844 Wegberg Willi Dahlmanns Mercatorstraße 3 52538 Gangelt |
||
f)
Es sind
ein Mitglied und ein/e Stellvertreter/in des Waldbauernverbandes
Nordrhein-Westfalen e. V. zu wählen. |
||||
Jörg Krapoll Tüschenbroicher Mühle 41844 Wegberg |
Heinz Hofmann Gartenstraße 17 52538 Selfkant |
Franz-Werner von Negri Schloss Elsum 41849 Wassenberg |
||
g)
Es sind
ein gemeinsames Mitglied und ein/e Stellvertreter/in des Landesverbandes
Gartenbau Rheinland e. V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe
e. V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.
V. zu wählen. |
||||
Bernd Hallen Terreicken 94 41812 Erkelenz |
Franz Schmid Mollenmühle 4 41836 Hückelhoven |
Bernd Goertz Bruchstraße 66 41812 Erkelenz |
||
h)
Es sind
ein Mitglied und ein/e Stellvertreter/in der nach § 52 Landesjagdgesetz anerkannten
Landesvereinigung der Jäger zu wählen. |
||||
Jürgen Tiskens Angerweg 14 41844 Wegberg |
Dr. Heinz Breickmann Gangilusstr. 12 52538 Gangelt |
Franz-Heinrich Coersten An der Maar 16a 41812 Erkelenz |
||
i)
Es sind ein
Mitglied und ein/e Stellvertreter/in des Fischereiverbandes
Nordrhein-Westfalen e. V. zu wählen. |
||||
Herbert Kloth Heiderbusch 20 41812 Erkelenz |
Reiner Zitz Portenstraße 25 41836 Hückelhoven |
Heinz-Jakob Meyer Mückenstraße 1 41849 Wassenberg |
||
j)
Es sind
ein Mitglied und ein/e Stellvertreter/in des LandesSportBundes
Nordrhein-Westfalen e. V. zu wählen. |
||||
Karl Dohmen Rodebachstraße 126 52538 Gangelt |
Margit Jansen Hülhovener Straße 55 52525 Heinsberg |
Peter Derichs Ullrichstraße 8 52525 Heinsberg |
||
k)
Es sind
ein gemeinsames Mitglied und ein/e Stellvertreter/in des Imkerverbandes
Rheinland e. V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker
e. V. zu wählen. |
||||
Alois Houben Fletschweg 4a 52525 Waldfeucht |
Friedhelm Rode Windhausener Straße 36 52531 Übach-Palenberg |
Jo Beckers Brechstraße 1 52511 Geilenkirchen |
||
Hinweise:
Sollte es zu einer Wahl der Mitglieder kommen, kandidieren die in Spalte 1 und 2 genannten Personen. Die nicht als Mitglied gewählte/n Person/en steht/stehen bei der Stellvertreterwahl jeweils zusammen mit dem in Spalte 3 genannten Vorschlag erneut zur Wahl.