Betreff
Empfehlung für den Aufsichtsrat der Kreiswerke Heinsberg GmbH
Vorlage
0378/2014
Art
Beschlussvorlage KT

 

 


Nach dem Gesellschaftsvertrag werden die Mitglieder des Aufsichtsrates auf Vorschlag des Kreistages durch die Gesellschafterversammlung für die Dauer ihres Amtes, längstens für die Dauer der kommunalen Wahlperiode, gewählt. Ständige Mitglieder des Aufsichtsrates sind der Landrat als dessen Vorsitzender und der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung als stellvertretender Vorsitzender.

 

Der Kreistag hat der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag mit 6 Kreistagsabgeordneten zu unterbreiten. Die Benennung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Stellvertreter zu wählen.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Verwaltung

Landrat Pusch, Stephan

(geborenes Mitglied)

Allgemeine Vertreterin

Machat, Liesel

Fraktion

 

CDU

Eßer, Herbert

Vergossen, Heinz Theo

Jansen, Thomas

Dr. Schmitz, Ferdinand

Jansen, Franz-Michael

Thelen, Friedhelm

SPD

 

 

 

 

GRÜNE

Tillmanns, Sofia

Horst, Ulrich