Betreff
Empfehlung für den Aufsichtsrat der Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV GmbH)
Vorlage
0384/2014
Art
Beschlussvorlage KT

 

 


Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung des Zweckverbandes AVV wählt die Verbandsversammlung die in den Aufsichtsrat der Verbundgesellschaft zu entsendenden Vertreter des Zweckverbandes und deren Stellvertreter unter Beachtung des Vorschlags des jeweiligen Mitglieds.

 

Nach § 21 des Gesellschaftsvertrages der AVV GmbH bestellt der Zweckverband je Verbandsmitglied 3 stimmberechtigte Mitglieder sowie deren persönliche Stellvertreter. Der Kreistag hat hierzu ein Vorschlagsrecht. Der Landrat oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r müssen dazugehören.

 

Auf Wunsch eines Verbandsmitglieds bestellt er ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied, das nicht der Verwaltung oder der Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitgliedes angehört und über besondere Sachkunde auf dem Gebiet des ÖPNV verfügt. Zu entsenden ist insoweit der Geschäftsführer der west, Herr Udo Winkens (Vertreter Herr Karl-Heinz Robertz).

 

Bezüglich der Vermeidung von Befangenheitssituationen wird auf die Ausführungen zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV verwiesen.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Verwaltung

Landrat Pusch, Stephan

Allgemeine Vertreterin

Machat, Liesel

Fraktion

 

CDU

Paffen, Wilhelm

Reyans, Norbert

SPD

 

 

west

Winkens, Udo

Robertz, Karl-Heinz