Betreff
Empfehlung für den Vergabeausschuss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Nahverkehr SPNV & Infrastruktur Rheinland (NVR)
Vorlage
0388/2014
Art
Beschlussvorlage KT

 

 


Gemäß § 7 der Zweckverbandssatzung des NVR besteht der Vergabeausschuss der Verbandsversammlung des NVR aus 28 Mitgliedern. Diese werden durch die Verbandsversammlung des NVR gewählt. Die Verbandsversammlung des AVV unterbreitet Vorschläge zur Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter im Vergabeausschuss an die Verbandsversammlung des NVR.

 

Insgesamt sind 8 Mitglieder aus den vom Zweckverband AVV entsandten Mitgliedern zu wählen, wovon 2 auf den Kreis Heinsberg entfallen. Insoweit kann der Kreistag eine Empfehlung an die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV abgeben. Unter den vorgeschlagenen Personen muss sich der Landrat oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Kreisbedienstete/r befinden. Sowohl ordentliche als auch stellvertretende Mitglieder des Vergabeausschusses müssen ordentliche oder stellvertretende Mitglieder der Verbandsversammlung des NVR sein.

 

Personen, die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. § 16 Vergabeverordnung) bei Entscheidungen in einem Vergabeverfahren nicht mitwirken dürfen, sollen nicht Mitglied des Vergabeausschusses sein.

 

Da die Besetzung des Vergabeausschusses spiegelbildlich zur Verbandsversammlung des NVR erfolgen muss, ist es möglich, dass es bei der tatsächlichen Besetzung zu Verschiebungen kommt mit der Folge, dass von den Vorschlägen des Kreistages abgewichen wird.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Verwaltung

Dez. Nießen, Josef

Rütten, Wilhelm

CDU-Fraktion

Dez. Schneider, Philipp

Paffen, Wilhelm

 

Hinweis:   In der vergangenen Wahlperiode ist die Verbandsversammlung des AVV von der Empfehlung des Kreistages zur Besetzung des Vergabeausschusses abgewichen um sicherzustellen, dass Juristen als ordentliche Mitglieder in den Vergabeausschuss entsandt werden. Vor diesem Hintergrund haben sich Verwaltung und CDU-Fraktion darauf verständigt, den vorstehenden Wahlvorschlag entsprechend zu unterbreiten.