Betreff
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht NRW
Vorlage
0419/2014
Art
Beschlussvorlage KT

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) läuft am 31.01.2015 ab. Bei der Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für die kommende Wahlperiode (01.02.2015 - 31.01.2020) wirken die Kreise in der Weise mit, dass sie eine Vorschlagsliste aufstellen. Die Präsidentin des OVG NRW hat mitgeteilt, dass in die Vorschlagsliste insgesamt 4 Personen aufzunehmen sind.

 

Zu den persönlichen Voraussetzungen sowie notwendigen Angaben in den Vorschlagslisten sind die Bestimmungen der §§ 20 bis 23 und 28 der Verwaltungsgerichtsordnung zu beachten; ein Abdruck dieser Vorschriften ist der Einladung zur Kreistagssitzung als Anlage beigefügt. Besonders ist auf § 22 Nr. 3 VwGO hinzuweisen, wonach Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können. Zum öffentlichen Dienst zählt auch die Tätigkeit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Sparkasse).

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Kreistagsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht Aachen aufgenommen wurden, sollten nicht vorgeschlagen werden, da es dadurch in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Amtswahrnehmung gekommen ist.

 

Die Präsidentin des OVG NRW würde es begrüßen, wenn unter den Vorgeschlagenen auch jüngere Kandidaten und Personen mit Migrationshintergrund Berücksichtigung fänden.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

 

Fraktion

Name, Ort

CDU

Jüngling, Liane                       Übach-Palenberg

Schaaf, Edith                         Erkelenz

Przibylla, Siegfried                Erkelenz

SPD