Betreff
Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Landrates und der Vertretung des Kreises Heinsberg vom 25.05.2014
Vorlage
0422/2014
Art
Beschlussvorlage KT

 

 


Gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hat die neue Vertretung nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) über Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl zu beschließen.

 

Der Wahlausschuss des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung am 28.05.2014 das Ergebnis der Wahl des Landrates und der Vertretung des Kreises Heinsberg festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgte am 02.06.2014.

 

Der Wahlprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 03.07.2014 (17.30 Uhr) eine Vorprüfung evtl. eingegangener Einsprüche sowie der Gültigkeit der Wahl vornehmen und dem Kreistag einen Beschlussvorschlag unterbreiten.