Betreff
Weiterentwicklung der Förderschullandschaft im Kreis Heinsberg
Vorlage
0432/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage der kreisweit abgestimmten Schulentwicklungsplanung und in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden werden

 

1.      die Gebrüder-Grimm-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“,

            und

2.      die Janusz-Korczak-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ (sowohl Primarstufe als auch Sekundarstufe I),

 

auslaufend mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 aufgelöst. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu die Genehmigung der oberen Schulaufsicht gemäß § 81 Abs. 3 SchulG einzuholen. 

  


Zuletzt in der Sitzung des Schulausschusses am 11.09.2014 hat die Verwaltung ausführlich über die kreisweiten Überlegungen zur Weiterentwicklung der Förderschullandschaft im Kreis Heinsberg informiert (siehe TOP 6 der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses). Wie berichtet, hat sich der Kreis Heinsberg als Schulträger gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, der unteren Schulaufsicht, den Schulleitungen aller Förderschulen im Kreis Heinsberg sowie den Vertreterinnen/Vertretern der einzelnen Schulformen im Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes auf folgendes Konzept verständigt:

 

1.      Fortbestand der Rurtal-Schule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ des Kreises Heinsberg,

2.      auslaufende Schließung der Gebrüder-Grimm-Schule, Förderschwerpunkt „Sprache“, und der Janusz-Korczak-Schule, Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“, des Kreises Heinsberg,

3.      Errichtung einer Förderschule im Nordkreis mit den Förderschwerpunkten „Lernen“, „Sprache“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ und Errichtung einer Schwerpunktschule in Erkelenz,

4.      Errichtung einer Förderschule an zwei Standorten im Südkreis mit den Förderschwerpunkten „Lernen“, „Sprache“, „Emotionale und soziale Entwicklung“,

5.      grundsätzliche Umsetzung zum Schuljahr 2015/2016.

 

Nach Umsetzung des o. a. Konzeptes besteht auch zukünftig eine Wahl zwischen einer allgemeinen Schule und einer Förderschule; alle bisher im Kreis Heinsberg vorhandenen Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Geiste Entwicklung“, „Lernen“ und „Sprache“ werden weiterhin – teilweise ortsnäher – angeboten. Was die offene Frage der Abrechnung der Schülerfahrkosten anbelangt, beabsichtigen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sich abweichend von der schulgesetzlichen Regelung auf freiwilliger Basis auf das Wohnortprinzip zu verständigen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist. Nach § 81 Abs. 3 SchulG bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Im Übrigen wird der Prozess der auslaufenden Schließung der Gebrüder-Grimm-Schule und der Janusz-Korczak-Schule sowie der Prozess der Neustrukturierung des sich wandelnden Aufgabenprofils der Förderschulen durch eine extern geleitete Steuergruppe begleitet.