Betreff
Durchführung des Landesprogramms "Kulturrucksack NRW" im Jahr 2015
Vorlage
0437/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:
Der Kreis Heinsberg beteiligt sich unter dem Vorbehalt einer – wie bisher – mindestens 80%igen Förderung durch das Land im Jahr 2015 am Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen Kulturprojekte  zu realisieren.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 78.400,00 € (80%ige Landesförderung in Höhe von ca. 62.700,00 € und in Höhe des 20%igen Eigenanteils von ca. 15.700,00 €) sind im Haushalt 2015 bereitzustellen.


Auf der Grundlage des Beschlusses des Kreisausschusses vom 13.12.2012 hat der Kreis Heinsberg sich im Jahr 2013 erstmals am Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“ beteiligt. Dieses vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen aufgelegte Landesprogramm soll vorrangig jungen Menschen im Alter von 10 bis 14 Jahren zugutekommen. Das Land stellt den Kommunen, die sich an diesem Programm beteiligen, jährlich einen Betrag in Höhe von 4,40 € pro Kind/Jugendlichen in der genannten Altersgruppe zur Verfügung. Der Kreis hat einen Eigenanteil in Höhe von 20 % pro Kind/Jugendlichen, dies entspricht 1,10 €, einzubringen. Nachdem im Jahr 2013 das Projekt erfolgreich durchgeführt wurde, hat sich der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 10.12.2013 für eine Fortsetzung des Projektes im Jahr 2014 ausgesprochen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnten in diesem Jahr von den insgesamt 16 bewilligten Projekten bereits 13 Projekte durchgeführt werden. Der Projektrahmen für das Jahr 2014 umfasst Zirkusprojekte, Ferienspiele, Hip-Hop-Workshops, Kunstprojekte (Graffiti, Musical u. a.), Workshops unter Einbeziehung der Industriekulturen im Kreis Heinsberg, Projekte in Kooperation mit dem Begas-Haus – Museum für Kunst und Regionalgeschichte. Da das Landesprogramm Kulturrucksack NRW sehr gut angenommen wird und geeignet ist, Kinder und Jugendliche für die Kultur zu begeistern, schlägt die Verwaltung vor, das Projekt vorbehaltlich einer Zuwendung entsprechender Mittel durch das Land auch im Jahr 2015 fortzuführen.