Betreff
Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Vorlage
0451/2014
Art
Berichtspunkt

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales tritt am 03.09.2014 zu seiner ersten Sitzung nach der Kommunalwahl vom 25.05.2014 zusammen. Zu Beginn dieser Sitzung sind die Ausschussmitglieder zu verpflichten, die nicht schon als Mitglieder des Kreistages oder anderer Ausschüsse verpflichtet worden sind (§ 8 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg). Vertreter werden jeweils bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet.

 

Die Verpflichtungserklärung hat folgenden Wortlaut:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde.“