Betreff
Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten der Schwangerschaftskonfliktberatung der AWO
Vorlage
0456/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:


Der der Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung und Sexualität der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Heinsberg e. V. bisher gewährte Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.789,52 € wird ab 2015 nicht mehr gewährt. 


In seiner Sitzung am 07.03.2002 hat der Kreisausschuss des Kreises Heinsberg eine Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der AWO in Heinsberg in Höhe der nicht aus Landesmitteln gedeckten Personalkosten beschlossen. Zusätzlich wurde beschlossen, einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.789,52 € zu gewähren, da seinerzeit dem Verein Donum Vitae, der ebenfalls eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbietet, kostenfrei Räume in der ehemaligen Landwirtschaftsschule zur Verfügung gestellt wurden. Der Sachkostenzuschuss an die AWO entspricht dem seinerzeit festgestellten Mietwert.

 

Es wurde nunmehr festgestellt, dass die Beratungsstelle des Vereins Donum Vitae bereits 2006 in andere Räumlichkeiten umgezogen ist. Ein sachlicher Grund für die Gewährung eines Sachkostenzuschusses an die AWO ist daher nicht (mehr) gegeben.