Betreff
Förderung der komplementären ambulanten Dienste der Träger der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg im Jahr 2015
Vorlage
0457/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Dem Trägerverbund der Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg wird zur Durchführung der komplementären sozialen Dienste für das Jahr 2015 ein Zuschuss in Höhe von 65.440 € gewährt.


Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg erhält seit dem Jahr 2002 eine jährliche Förderung der komplementären ambulanten Dienste. Zuletzt erfolgte die Förderung aufgrund des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Kreis Heinsberg und dem Trägerverbund der freien Wohlfahrtspflege vom 5. August 2010 in Höhe von jährlich 65.440,00 €.

 

Dieser Vertrag ist befristet bis zum 31.12.2014.

 

Der genannte jährliche Zuschuss wurde bisher durch eine Spende der Kreissparkasse Heinsberg in gleicher Höhe kompensiert.

 

Bei der Förderung der komplementären ambulanten Dienste handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises Heinsberg. Die Kreise sind zwar nach § 14 Landespflegegesetz (NW) für die zur Umsetzung des Vorrangs der häuslichen Versorgung erforderlichen komplementären ambulanten Dienste verantwortlich. Daraus lässt sich jedoch ein Rechtsanspruch auf finanzielle Zuwendung gegenüber den Kreisen und kreisfreien Städten nicht ableiten. Das Land fördert die komplementären ambulanten Dienste seit 2003 nicht mehr.

 

Die komplementären sozialen Dienste sind im Kontext einer quartierscharfen Betrachtung neu zu definieren. Die vom Kreistag am 20. März 2014 beschlossene Kommunale Pflegeplanung – örtliche Planung – (Stand 01.01.2014) empfiehlt - gestützt auf den sich im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurf des „Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA-NRW)“ -  , dass  im Rahmen der stattfindenden Quartiersentwicklung die Angebote der komplementären sozialen Dienste auf erforderlich werdende  Änderungen des Angebotsprofils hin überprüft werden, die sich aus neuen kleinräumigen Anforderungsstrukturen ergeben können.

 

 

Die Verwaltung wird mit den beteiligten Akteuren Gespräche über die Neuausrichtung der komplementären sozialen Dienste führen.

 

Für das Jahr 2015 schlägt die Verwaltung vor, dem Trägerverbund der freien Wohlfahrtspflege wie in den Vorjahren einen Zuschuss in Höhe von 65.440,00 € für die Durchführung der komplementären sozialen Dienste zu gewähren.