Beschlussvorschlag:
Dem Trägerverbund der Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg wird zur
Durchführung der komplementären sozialen Dienste für das Jahr 2015 ein Zuschuss
in Höhe von 65.440 € gewährt.
Die
Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg erhält seit
dem Jahr 2002 eine jährliche Förderung der komplementären ambulanten Dienste.
Zuletzt erfolgte die Förderung aufgrund des öffentlich-rechtlichen Vertrages
zwischen dem Kreis Heinsberg und dem Trägerverbund der freien Wohlfahrtspflege
vom 5. August 2010 in Höhe von jährlich 65.440,00 €.
Dieser Vertrag ist
befristet bis zum 31.12.2014.
Der genannte
jährliche Zuschuss wurde bisher durch eine Spende der Kreissparkasse Heinsberg
in gleicher Höhe kompensiert.
Bei der Förderung
der komplementären ambulanten Dienste handelt es sich um eine freiwillige
Leistung des Kreises Heinsberg. Die Kreise sind zwar nach § 14
Landespflegegesetz (NW) für die zur Umsetzung des Vorrangs der häuslichen
Versorgung erforderlichen komplementären ambulanten Dienste verantwortlich.
Daraus lässt sich jedoch ein Rechtsanspruch auf finanzielle Zuwendung gegenüber
den Kreisen und kreisfreien Städten nicht ableiten. Das Land fördert die
komplementären ambulanten Dienste seit 2003 nicht mehr.
Die komplementären
sozialen Dienste sind im Kontext einer quartierscharfen Betrachtung neu zu
definieren. Die vom Kreistag am 20. März 2014 beschlossene Kommunale
Pflegeplanung – örtliche Planung – (Stand 01.01.2014) empfiehlt - gestützt auf
den sich im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurf des „Gesetzes zur
Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten
Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn-
und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre
Angehörigen (GEPA-NRW)“ - , dass im Rahmen der stattfindenden
Quartiersentwicklung die Angebote der komplementären sozialen Dienste auf
erforderlich werdende Änderungen des
Angebotsprofils hin überprüft werden, die sich aus neuen kleinräumigen
Anforderungsstrukturen ergeben können.
Die Verwaltung wird
mit den beteiligten Akteuren Gespräche über die Neuausrichtung der
komplementären sozialen Dienste führen.
Für das Jahr 2015
schlägt die Verwaltung vor, dem Trägerverbund der freien Wohlfahrtspflege wie
in den Vorjahren einen Zuschuss in Höhe von 65.440,00 € für die Durchführung
der komplementären sozialen Dienste zu gewähren.