Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Erbringung von
Dienstleistungen zur Förderung der Selbsthilfe und zur Förderung des
freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements durch die Arbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg
wird zugestimmt.
Träger des in der
Stadt Heinsberg ansässigen Selbsthilfe- und Freiwilligenzentrums im Kreis
Heinsberg (SFZ) ist die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im
Kreis Heinsberg (AG FW), in der sich die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Heinsberg e.V., der Caritasverband für die Region Heinsberg e.V., der Deutsche
Paritätische Wohlfahrtsverband/Landesverband NRW e.V./Kreisgruppe Heinsberg,
das Deutsche Rote Kreuz/Kreisverband Heinsberg e.V. und das Diakonische Werk
des Kirchenkreises Jülich zusammengeschlossen haben. Mit Schreiben vom 2. Juli
2014 beantragt die AG FW einen kommunalen Zuschuss des Kreises Heinsberg zur
Förderung der durch das SFZ im Kreis Heinsberg organisierten Selbsthilfe- und
Freiwilligenarbeit in Höhe von jährlich 40.000 € (jeweils 20.000,00 € für den
Fachbereiche der Selbsthilfe und den Fachbereich der Freiwilligenarbeit). Eine
Ablichtung des v. g. Schreibens der Arbeitsgemeinschaft ist diesen
Erläuterungen als Anlage beigefügt .
Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, fördert der Kreis Heinsberg die
Selbsthilfe wie auch die Freiwilligenarbeit bereits seit vielen Jahren
kontinuierlich mit großem Erfolg. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales
hatte sich zuletzt in seiner Sitzung am 08.06.2010 mit der Förderung des SFZ
befasst und dem Kreisausschuss und dem Kreistag durch einstimmigen Beschluss
empfohlen, mit der AG FW einen bis zum 31.12.2014 befristeten
öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf den
Gebieten der Selbsthilfe und der Freiwilligenarbeit einerseits und die
Gewährung eines pauschalen Zuschusses des Kreises Heinsberg i. H. v. jährlich
40.000,00 € andererseits abzuschließen. Dieser Empfehlung sind der
Kreisausschuss am 22.06.2010 und der Kreistag am 29.06.2010 ihrerseits jeweils
durch einstimmige Beschlussfassung gefolgt, so dass der öffentlich-rechtliche
Vertrag schließlich mit Datum vom 2. August 2010 abgeschlossen wurde.
Das SFZ ist Mitglied der „Deutschen Arbeitsgemeinschaft
Selbsthilfegruppen e.V.“. Die Organisation des SFZ gliedert sich in die beiden
Bereiche der „Selbsthilfe“ und der „Freiwilligenarbeit“. Der Fachbereich
„Selbsthilfe“ arbeitet als professionelle Selbsthilfekontakt- und
Koordinierungsstelle und bietet dabei folgende Leistungen an:
·
generelle
Informationen zu Fragen der Selbsthilfe und zu bestehenden Selbsthilfegruppen,
·
Hilfen
bei der Neugründung von Selbsthilfegruppen,
·
die
Beratung zu Fragen alternativer Hilfsmöglichkeiten,
·
Kontaktvermittlung
zu Selbsthilfegruppen und zu Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.
Die Aktivitäten der in der Selbsthilfe vom SFZ betreuten Gruppen
richten sich vorrangig auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten bzw.
psychischen Problemen, von denen Personen direkt oder auch als Angehörige
indirekt betroffen sind. Grundsätzlich unterliegt die Bildung wie auch die
Auflösung von Selbsthilfegruppen im Laufe der Zeit immer einem Wandel; einen
Überblick über die derzeit mehr als 60 im Kreis Heinsberg existierenden
Selbsthilfegruppen bietet der Internetauftritt des SFZ unter www.sfz-heinsberg.de.
Ein hohes Maß an Sensibilität im Umgang miteinander in der Gruppe und absolute
Verschwiegenheit gelten als selbstverständliche Voraussetzung. Zu den
Verhaltensmaßregeln gibt das SFZ den Gruppen einen Leitfaden an die Hand.
Der Fachbereich „Freiwilligenarbeit“ informiert und berät
ehrenamtsuchende Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihres konkret angebotenen
bürgerschaftliches Engagements über mögliche Tätigkeitsfelder, vermittelt
freiwillige Hilfe und begleitet konkrete Projektarbeit. Nicht zuletzt im Rahmen
der Umsetzung der im November 2008 gemeinsam von Gesundheits- und
Pflegekonferenz verabschiedeten „Handlungsempfehlungen zur Gesundheitsförderung
und zur Sicherung der gesundheitlichen und sozialen Versorgung der älter
werdenden Bevölkerung im Kreis Heinsberg“ kommt dem Fachbereich
Freiwilligenarbeit eine besondere Bedeutung zu. Einer der angestrebten
Generalziele der beschlossenen Handlungsempfehlungen ist es, die Möglichkeiten
des gesellschaftlichen und sozialen Engagements für Senioren im Kreis Heinsberg
zu aktivieren und den Bereich der Behinderten- und Seniorenhilfe auszubauen.
Über dementsprechende Öffentlichkeitsarbeit werden die vom SFZ angebotenen
Leistungen kommuniziert.
Nach den im „Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes
NRW“ (ÖGDG) normierten Verpflichtungen arbeitet der öffentlichen
Gesundheitsdienstes im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung u.a. mit den zur
Förderung des gesundheitlichen Versorgung etablierten Selbsthilfegruppen
zusammen; er soll dabei die Arbeit der im Gesundheitsbereich tätigen freien
Selbsthilfegruppen in ihrer Zielsetzung und Aufgabenerfüllung fördern (§§ 3 und
7 Abs. 3 ÖGDG). Darüber hinaus wird im Leitbild des Kreises Heinsberg unter
Punkt 3.11 angesichts gesellschaftlicher Aufgaben der Zukunft und vor dem
Hintergrund einer mit dem demographischen Wandel einhergehenden Alterung der
Bevölkerung einer Standort-Stärkung durch bürgerschaftliches Engagement,
insbesondere aus der Bevölkerungsgruppe der sog. „jungen Alten“, und einer dementsprechenden
Förderung besondere Bedeutung als Leitziel beigemessen.
Hinzuweisen ist an dieser Stelle auch darauf, dass die
Selbsthilfearbeit des SFZ vom
Land NRW als förderfähig eingestuft ist und sowohl Mittel aus dem
Landeshaushalt als auch Mittel der Krankenkassen NRW erhält.
Aus Sicht der Verwaltung ist das SFZ eine Bereicherung für die
gesundheitliche und soziale Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Kreis
Heinsberg und trägt in wesentlichem Maße zur Erfüllung der aufgeführten, nach
dem ÖGDG der unteren Gesundheitsbehörde zugewiesenen Aufgaben wie auch der
beschriebenen, im Leitbild des Kreises Heinsberg verankerten Ziele bei.
Die Dienste des SFZ sollten daher nach Art und Höhe entsprechend dem
von der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg
vorliegenden Antrag gefördert werden.
Um dem Träger eine größere Planungssicherheit geben zu
können, sieht der als Anlage beigefügte Vertragsentwurf – unabhängig von der
Dauer der Wahlperiode des derzeitigen Kreistages – eine Förderung für die Zeit
vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 vor. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die
Modalitäten im Vergleich zu dem bis 31.12.2014 geltenden Vertrag dahingehend zu
ändern, dass der Vertrag sich um jeweils drei Jahre verlängert, sofern er nicht
unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 18 Monaten zum Ende der jeweiligen
Geltungsdauer durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird.