Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung eines
gemeinsamen Bereitschaftsdiensts und dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung wird zugestimmt.
Die Stadtjugendämter
Geilenkirchen und Hückelhoven sowie das Kreisjugendamt Heinsberg haben vor
Jahren die Pädagogische Ambulanz Kaarst mit der Inobhutnahme von Kindern und
Jugendlichen beauftragt. Die Beauftragung gilt für Inobhutnahmen außerhalb der
Dienstzeiten (Dienstschluss, Wochenende und Feiertage). Die Pädagogische
Ambulanz wird von der Kreispolizeibehörde über mögliche Inobhutnahmen
informiert.
Bisher hat die
Pädagogische Ambulanz die Inobhutnahme ohne sofortige Beteiligung eines
Jugendamtes vorgenommen. Das jeweilige
Jugendamt wurde am nächsten Arbeitstag über die Inobhutnahme informiert. Die
Inobhutnahme ist jedoch ein hoheitlicher Rechtsakt. Von daher ist die
Beteiligung eines Jugendamtes erforderlich. Die bisher auch von Jugendämtern im
Kreis Viersen ausgeübte Praxis stößt somit auf rechtliche Bedenken. Hierzu gibt
es mehrere gutachterliche Stellungnahmen.
Das Kreisjugendamt
und die 4 Stadtjugendämter im Kreisgebiet (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg
und Hückelhoven) haben sich auf einen gemeinsamen Bereitschaftsdienst für den
Kreis Heinsberg geeinigt. Der gemeinsame Bereitschaftsdienst soll außerhalb
der Dienstzeiten (Zeiten nach
Dienstschluss, Wochenende, Feiertage) Ansprechpartner für die pädagogische
Ambulanz Kaarst sein, soweit durch die pädagogische Ambulanz eine Inobhutnahme
angezeigt wird.
Das Kreisjugendamt
Heinsberg wird den gemeinsamen Bereitschaftsdienst zentral für den ganzen Kreis
Heinsberg übernehmen. Hierzu ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
notwendig. Ein Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage
beigefügt. Die Kosten für den gemeinsamen Bereitschaftsdienst betragen ca.
22.000,00 € jährlich. Es handelt sich hierbei um die Personalkosten für die
beim Kreisjugendamt beschäftigten sozialpädagogischen Fachkräfte, die sich
bereit erklärt haben, den Bereitschaftsdienst wahrzunehmen. Die Kosten von ca.
22.000,00 € werden von jedem Jugendamt zu 1/5 übernommen. Der Kostenanteil für
das Kreisjugendamt beträgt somit ca. 4.400,00 € jährlich. Die Kosten steigen
bei tariflichen Personalkostensteigerungen.
Für den Bereitschaftsdienst
wird eine Dienstvereinbarung in Kraft gesetzt.