Betreff
Aushändigung der Ernennungsurkunden und Vereidigung der Kreisausschussmitglieder
Vorlage
0480/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag

 


Gemäß § 62 der KrO NRW sind die nach § 35 Abs. 2 gewählten stimmberechtigten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreisausschusses zu Ehrenbeamten zu ernennen. Sie erhalten eine entsprechende Ernennungsurkunde, die in der Sitzung ausgehändigt wird. Gleichzeitig sind die zu Ehrenbeamten zu ernennenden (stellvertretenden) Mitglieder des Kreisausschusses gemäß § 46 Landesbeamtengesetz zu vereidigen.