Betreff
Vertretung des Vorsitzenden des Kreisausschusses
Vorlage
0481/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag

 


Gemäß § 51 Abs. 3 KrO NRW wählt der Kreisausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.

 

In der vergangenen Wahlperiode hat der Kreisausschuss Herrn Wilhelm Paffen, der zu Beginn der Wahlperiode zum ersten stellvertretenden Landrat gewählt wurde, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses gewählt. Weitere Stellvertreter wurden nicht gewählt.