Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung eines
gemeinsamen Bereitschaftsdiensts und dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung wird zugestimmt.
Die Stadtjugendämter
Geilenkirchen und Hückelhoven sowie das Kreisjugendamt Heinsberg haben vor
Jahren die Pädagogische Ambulanz Kaarst mit der Inobhutnahme von Kindern und
Jugendlichen beauftragt. Die Beauftragung gilt für Inobhutnahmen außerhalb der
Dienstzeiten (Dienstschluss, Wochenende und Feiertage). Die Pädagogische
Ambulanz wird von der Kreispolizeibehörde über mögliche Inobhutnahmen informiert.
Bisher hat die
Pädagogische Ambulanz die Inobhutnahme ohne sofortige Beteiligung eines
Jugendamtes vorgenommen. Das jeweilige Jugendamt wurde am nächsten Arbeitstag
über die Inobhutnahme informiert. Die Inobhutnahme ist jedoch ein hoheitlicher
Rechtsakt. Von daher ist die Beteiligung eines Jugendamtes erforderlich. Die
bisher auch von Jugendämtern im Kreis Viersen ausgeübte Praxis stößt somit auf
rechtliche Bedenken. Hierzu gibt es mehrere gutachterliche Stellungnahmen.
Das Kreisjugendamt
und die 4 Stadtjugendämter im Kreisgebiet (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg
und Hückelhoven) haben sich auf einen gemeinsamen Bereitschaftsdienst für den
Kreis Heinsberg geeinigt. Der gemeinsame Bereitschaftsdienst soll außerhalb der
Dienstzeiten (Zeiten nach Dienstschluss, Wochenende, Feiertage) Ansprechpartner
für die pädagogische Ambulanz Kaarst sein, soweit durch die pädagogische
Ambulanz eine Inobhutnahme angezeigt wird.
Das Kreisjugendamt
Heinsberg wird den gemeinsamen Bereitschaftsdienst zentral für den ganzen Kreis
Heinsberg übernehmen. Hierzu ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
notwendig. Ein Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist der
Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses als Anlage beigefügt. Die
Kosten für den gemeinsamen Bereitschaftsdienst betragen ca. 22.000,00 €
jährlich. Es handelt sich hierbei um die Personalkosten für die beim
Kreisjugendamt beschäftigten sozialpädagogischen Fachkräfte, die sich bereit erklärt
haben, den Bereitschaftsdienst wahrzunehmen. Die Kosten von ca. 22.000,00 €
werden von jedem Jugendamt zu 1/5 übernommen. Der Kostenanteil für das
Kreisjugendamt beträgt somit ca. 4.400,00 € jährlich. Die Kosten steigen bei
tariflichen Personalkostensteigerungen.
Für den Bereitschaftsdienst wird eine Dienstvereinbarung in Kraft gesetzt.