Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Erbringung von
Dienstleistungen zur Förderung der Selbsthilfe und zur Förderung des
freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements durch die Arbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg wird zugestimmt.
Träger des in der
Stadt Heinsberg ansässigen Selbsthilfe- und Freiwilligenzentrums im Kreis
Heinsberg (SFZ) ist die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im
Kreis Heinsberg (AG FW), in der sich die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Heinsberg e. V., der Caritasverband für die Region Heinsberg e. V., der
Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband/Landesverband NRW e. V./Kreisgruppe
Heinsberg, das Deutsche Rote Kreuz/Kreisverband Heinsberg e. V. und das
Diakonische Werk des Kirchenkreises Jülich zusammengeschlossen haben. Mit
Schreiben vom 2. Juli 2014 beantragt die AG FW einen kommunalen Zuschuss des
Kreises Heinsberg zur Förderung der durch das SFZ im Kreis Heinsberg
organisierten Selbsthilfe- und Freiwilligenarbeit in Höhe von jährlich 40.000 €
(jeweils 20.000,00 € für den Fachbereiche der Selbsthilfe und den Fachbereich
der Freiwilligenarbeit). Eine Ablichtung des v. g. Schreibens der
Arbeitsgemeinschaft ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für
Gesundheit und Soziales als Anlage beigefügt.
Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, fördert der Kreis Heinsberg die
Selbsthilfe wie auch die Freiwilligenarbeit bereits seit vielen Jahren
kontinuierlich mit großem Erfolg. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales
hatte sich zuletzt in seiner Sitzung am 08.06.2010 mit der Förderung des SFZ befasst
und dem Kreisausschuss und dem Kreistag durch einstimmigen Beschluss empfohlen,
mit der AG FW einen bis zum 31.12.2014 befristeten öffentlich-rechtlichen
Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten der
Selbsthilfe und der Freiwilligenarbeit einerseits und die Gewährung eines
pauschalen Zuschusses des Kreises Heinsberg i. H. v. jährlich 40.000,00 €
andererseits abzuschließen. Dieser Empfehlung sind der Kreisausschuss am
22.06.2010 und der Kreistag am 29.06.2010 ihrerseits jeweils durch einstimmige
Beschlussfassung gefolgt, so dass der öffentlich-rechtliche Vertrag schließlich
mit Datum vom 2. August 2010 abgeschlossen wurde.
Das SFZ ist Mitglied der „Deutschen Arbeitsgemeinschaft
Selbsthilfegruppen e. V.“. Die Organisation des SFZ gliedert sich in die beiden
Bereiche der „Selbsthilfe“ und der „Freiwilligenarbeit“. Der Fachbereich
„Selbsthilfe“ arbeitet als professionelle Selbsthilfekontakt- und
Koordinierungsstelle und bietet dabei folgende Leistungen an:
·
generelle
Informationen zu Fragen der Selbsthilfe und zu bestehenden Selbsthilfegruppen,
·
Hilfen
bei der Neugründung von Selbsthilfegruppen,
·
die
Beratung zu Fragen alternativer Hilfsmöglichkeiten,
·
Kontaktvermittlung
zu Selbsthilfegruppen und zu Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.
Die Aktivitäten der in der Selbsthilfe vom SFZ betreuten Gruppen
richten sich vorrangig auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten bzw.
psychischen Problemen, von denen Personen direkt oder auch als Angehörige
indirekt betroffen sind. Grundsätzlich unterliegt die Bildung wie auch die
Auflösung von Selbsthilfegruppen im Laufe der Zeit immer einem Wandel; einen
Überblick über die derzeit mehr als 60 im Kreis Heinsberg existierenden
Selbsthilfegruppen bietet der Internetauftritt des SFZ unter www.sfz-heinsberg.de.
Ein hohes Maß an Sensibilität im Umgang miteinander in der Gruppe und absolute
Verschwiegenheit gelten als selbstverständliche Voraussetzung. Zu den
Verhaltensmaßregeln gibt das SFZ den Gruppen einen Leitfaden an die Hand.
Der Fachbereich „Freiwilligenarbeit“ informiert und berät
ehrenamtsuchende Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihres konkret angebotenen
bürgerschaftlichen Engagements über mögliche Tätigkeitsfelder, vermittelt
freiwillige Hilfe und begleitet konkrete Projektarbeit. Nicht zuletzt im Rahmen
der Umsetzung der im November 2008 gemeinsam von Gesundheits- und
Pflegekonferenz verabschiedeten „Handlungsempfehlungen zur Gesundheitsförderung
und zur Sicherung der gesundheitlichen und sozialen Versorgung der älter werdenden
Bevölkerung im Kreis Heinsberg“ kommt dem Fachbereich Freiwilligenarbeit eine
besondere Bedeutung zu. Eines der angestrebten Generalziele der beschlossenen
Handlungsempfehlungen ist es, die Möglichkeiten des gesellschaftlichen und
sozialen Engagements für Senioren im Kreis Heinsberg zu aktivieren und den
Bereich der Behinderten- und Seniorenhilfe auszubauen. Über dementsprechende
Öffentlichkeitsarbeit werden die vom SFZ angebotenen Leistungen kommuniziert.
Nach den im „Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes
NRW“ (ÖGDG) normierten Verpflichtungen arbeitet der öffentliche
Gesundheitsdienst im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung u. a. mit den zur
Förderung des gesundheitlichen Versorgung etablierten Selbsthilfegruppen
zusammen; er soll dabei die Arbeit der im Gesundheitsbereich tätigen freien
Selbsthilfegruppen in ihrer Zielsetzung und Aufgabenerfüllung fördern (§§ 3 und
7 Abs. 3 ÖGDG). Darüber hinaus wird im Leitbild des Kreises Heinsberg unter
Punkt 3.11 angesichts gesellschaftlicher Aufgaben der Zukunft und vor dem
Hintergrund einer mit dem demographischen Wandel einhergehenden Alterung der
Bevölkerung einer Standort-Stärkung durch bürgerschaftliches Engagement,
insbesondere aus der Bevölkerungsgruppe der sog. „jungen Alten“, und einer dementsprechenden
Förderung besondere Bedeutung als Leitziel beigemessen.
Hinzuweisen ist an dieser Stelle auch darauf, dass die
Selbsthilfearbeit des SFZ vom Land NRW als förderfähig eingestuft ist und
sowohl Mittel aus dem Landeshaushalt als auch Mittel der Krankenkassen NRW
erhält.
Aus Sicht der Verwaltung ist das SFZ eine Bereicherung für die
gesundheitliche und soziale Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Kreis
Heinsberg und trägt in wesentlichem Maße zur Erfüllung der aufgeführten, nach
dem ÖGDG der unteren Gesundheitsbehörde zugewiesenen Aufgaben wie auch der
beschriebenen, im Leitbild des Kreises Heinsberg verankerten Ziele bei.
Die Dienste des SFZ sollten daher nach Art und Höhe entsprechend dem
von der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg
vorliegenden Antrag gefördert werden.
Um dem Träger eine größere Planungssicherheit geben zu
können, sieht der der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und
Soziales als Anlage beigefügte Vertragsentwurf - unabhängig von der Dauer der
Wahlperiode des derzeitigen Kreistages - eine Förderung für die Zeit vom
01.01.2015 bis 31.12.2019 vor. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Modalitäten
im Vergleich zu dem bis 31.12.2014 geltenden Vertrag dahingehend zu ändern, dass
der Vertrag sich um jeweils drei Jahre verlängert, sofern er nicht unter
Wahrung einer Kündigungsfrist von 18 Monaten zum Ende der jeweiligen
Geltungsdauer durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird.