Betreff
Förderung des Selbsthilfe- und Freiwilligenzentrums (SFZ) der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg
Vorlage
0465/2014/1
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen zur Förderung der Selbsthilfe und zur Förderung des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements durch die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg wird zugestimmt.
 


Träger des in der Stadt Heinsberg ansässigen Selbsthilfe- und Freiwilligenzentrums im Kreis Heinsberg (SFZ) ist die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg (AG FW), in der sich die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Heinsberg e. V., der Caritasverband für die Region Heinsberg e. V., der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband/Landesverband NRW e. V./Kreisgruppe Heinsberg, das Deutsche Rote Kreuz/Kreisverband Heinsberg e. V. und das Diakonische Werk des Kirchenkreises Jülich zusammengeschlossen haben. Mit Schreiben vom 2. Juli 2014 beantragt die AG FW einen kommunalen Zuschuss des Kreises Heinsberg zur Förderung der durch das SFZ im Kreis Heinsberg organisierten Selbsthilfe- und Freiwilligenarbeit in Höhe von jährlich 40.000 € (jeweils 20.000,00 € für den Fachbereiche der Selbsthilfe und den Fachbereich der Freiwilligenarbeit). Eine Ablichtung des v. g. Schreibens der Arbeitsgemeinschaft ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales als Anlage beigefügt.

 

Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, fördert der Kreis Heinsberg die Selbsthilfe wie auch die Freiwilligenarbeit bereits seit vielen Jahren kontinuierlich mit großem Erfolg. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hatte sich zuletzt in seiner Sitzung am 08.06.2010 mit der Förderung des SFZ befasst und dem Kreisausschuss und dem Kreistag durch einstimmigen Beschluss empfohlen, mit der AG FW einen bis zum 31.12.2014 befristeten öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten der Selbsthilfe und der Freiwilligenarbeit einerseits und die Gewährung eines pauschalen Zuschusses des Kreises Heinsberg i. H. v. jährlich 40.000,00 € andererseits abzuschließen. Dieser Empfehlung sind der Kreisausschuss am 22.06.2010 und der Kreistag am 29.06.2010 ihrerseits jeweils durch einstimmige Beschlussfassung gefolgt, so dass der öffentlich-rechtliche Vertrag schließlich mit Datum vom 2. August 2010 abgeschlossen wurde.

 

 

Das SFZ ist Mitglied der „Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.“. Die Organisation des SFZ gliedert sich in die beiden Bereiche der „Selbsthilfe“ und der „Freiwilligenarbeit“. Der Fachbereich „Selbsthilfe“ arbeitet als professionelle Selbsthilfekontakt- und Koordinierungsstelle und bietet dabei folgende Leistungen an:

·      generelle Informationen zu Fragen der Selbsthilfe und zu bestehenden Selbsthilfegruppen,

·      Hilfen bei der Neugründung von Selbsthilfegruppen,

·      die Beratung zu Fragen alternativer Hilfsmöglichkeiten,

·      Kontaktvermittlung zu Selbsthilfegruppen und zu Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.

 

Die Aktivitäten der in der Selbsthilfe vom SFZ betreuten Gruppen richten sich vorrangig auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten bzw. psychischen Problemen, von denen Personen direkt oder auch als Angehörige indirekt betroffen sind. Grundsätzlich unterliegt die Bildung wie auch die Auflösung von Selbsthilfegruppen im Laufe der Zeit immer einem Wandel; einen Überblick über die derzeit mehr als 60 im Kreis Heinsberg existierenden Selbsthilfegruppen bietet der Internetauftritt des SFZ unter www.sfz-heinsberg.de. Ein hohes Maß an Sensibilität im Umgang miteinander in der Gruppe und absolute Verschwiegenheit gelten als selbstverständliche Voraussetzung. Zu den Verhaltensmaßregeln gibt das SFZ den Gruppen einen Leitfaden an die Hand.

 

Der Fachbereich „Freiwilligenarbeit“ informiert und berät ehrenamtsuchende Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihres konkret angebotenen bürgerschaftlichen Engagements über mögliche Tätigkeitsfelder, vermittelt freiwillige Hilfe und begleitet konkrete Projektarbeit. Nicht zuletzt im Rahmen der Umsetzung der im November 2008 gemeinsam von Gesundheits- und Pflegekonferenz verabschiedeten „Handlungsempfehlungen zur Gesundheitsförderung und zur Sicherung der gesundheitlichen und sozialen Versorgung der älter werdenden Bevölkerung im Kreis Heinsberg“ kommt dem Fachbereich Freiwilligenarbeit eine besondere Bedeutung zu. Eines der angestrebten Generalziele der beschlossenen Handlungsempfehlungen ist es, die Möglichkeiten des gesellschaftlichen und sozialen Engagements für Senioren im Kreis Heinsberg zu aktivieren und den Bereich der Behinderten- und Seniorenhilfe auszubauen. Über dementsprechende Öffentlichkeitsarbeit werden die vom SFZ angebotenen Leistungen kommuniziert.

 

Nach den im „Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW“ (ÖGDG) normierten Verpflichtungen arbeitet der öffentliche Gesundheitsdienst im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung u. a. mit den zur Förderung des gesundheitlichen Versorgung etablierten Selbsthilfegruppen zusammen; er soll dabei die Arbeit der im Gesundheitsbereich tätigen freien Selbsthilfegruppen in ihrer Zielsetzung und Aufgabenerfüllung fördern (§§ 3 und 7 Abs. 3 ÖGDG). Darüber hinaus wird im Leitbild des Kreises Heinsberg unter Punkt 3.11 angesichts gesellschaftlicher Aufgaben der Zukunft und vor dem Hintergrund einer mit dem demographischen Wandel einhergehenden Alterung der Bevölkerung einer Standort-Stärkung durch bürgerschaftliches Engagement, insbesondere aus der Bevölkerungsgruppe der sog. „jungen Alten“, und einer dementsprechenden Förderung besondere Bedeutung als Leitziel beigemessen.

 

Hinzuweisen ist an dieser Stelle auch darauf, dass die Selbsthilfearbeit des SFZ vom Land NRW als förderfähig eingestuft ist und sowohl Mittel aus dem Landeshaushalt als auch Mittel der Krankenkassen NRW erhält.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das SFZ eine Bereicherung für die gesundheitliche und soziale Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Heinsberg und trägt in wesentlichem Maße zur Erfüllung der aufgeführten, nach dem ÖGDG der unteren Gesundheitsbehörde zugewiesenen Aufgaben wie auch der beschriebenen, im Leitbild des Kreises Heinsberg verankerten Ziele bei.

 

Die Dienste des SFZ sollten daher nach Art und Höhe entsprechend dem von der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg vorliegenden Antrag gefördert werden.

 

Um dem Träger eine größere Planungssicherheit geben zu können, sieht der der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales als Anlage beigefügte Vertragsentwurf - unabhängig von der Dauer der Wahlperiode des derzeitigen Kreistages - eine Förderung für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 vor. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Modalitäten im Vergleich zu dem bis 31.12.2014 geltenden Vertrag dahingehend zu ändern, dass der Vertrag sich um jeweils drei Jahre verlängert, sofern er nicht unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 18 Monaten zum Ende der jeweiligen Geltungsdauer durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird.