Betreff
Abrechnung der differenzierten Kreisumlagen für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
0488/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:


Der Kreistag beschließt die Abrechnung der Jugendamtsumlage und der Umlage für das Kreisgymnasium Heinsberg in Bezug auf das Haushaltsjahr 2013. Aufgrund der geringen Differenz zwischen Plan und Ist 2013 bei der Umlage für die Kreismusikschule wird diese nicht abgerechnet.


Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 56 Abs. 4 und des § 56 Abs. 5 Kreisordnung NRW (KrO) erhebt der Kreis im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung eine differenzierte Kreisumlage für das Jugendamt, das Kreisgymnasium in Heinsberg und die Kreismusikschule in Erkelenz. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird die Deckungslücke zwischen den sonstigen Erträgen und Aufwendungen ermittelt. Von den Kommunen, die kein eigenes Jugendamt unterhalten, wird zur Finanzierung der Deckungslücke eine Jugendamtsumlage nach den Steuerkraftzahlen und den Schlüsselzuweisungen der betroffenen Städte und Gemeinden erhoben. Die ungedeckten Kosten für das Kreisgymnasium werden von den Städten und Gemeinden entsprechend dem Schüleranteil umgelegt. Das gleiche gilt für die Kreismusikschule.

 

Durch das Umlagengenehmigungsgesetz NRW erfolgte eine Änderung der Kreisordnung. So können - erstmalig für das Haushaltsjahr 2013 - Differenzen zwischen Plan und Ist bei den differenzierten Umlagen im übernächsten Jahr ausgeglichen werden. Die Differenzen werden durch Vergleich der festgesetzten Umlagebeträge mit den jeweiligen Ergebnissen laut Jahresabschluss ermittelt.

 

Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 14.05.2014 (Az. 34-48.01.06/01 – 634/14) wurde das Abrechnungsverfahren näher bestimmt. Eine wesentliche Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Entscheidung des Kreistages, dass die differenzierten Umlagen abgerechnet werden.

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2013 hat die Verwaltung für die jeweiligen Umlagen die Differenzen zwischen Plan und Ist ermittelt.

 

 

Die Beträge ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Umlage für

Plan 2013

Ist 2013

Differenz

Jugendamt

19.617.758 €

19.577.727 €

40.031 €

Kreisgymnasium

1.047.878 €

717.386 €

330.492 €

Kreismusikschule

472.005 €

471.264 €

741 €

 

Die oben aufgeführten Differenzbeträge bedeuten, dass der Kreis differenzierte Umlagen erhoben hat, die über die entstandenen Aufwendungen hinausgehen (erzielte Überschüsse).

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es sachgerecht, in Bezug auf das Haushaltsjahr 2013 die Umlagen für das Jugendamt und für das Kreisgymnasium abzurechnen und die Beträge an die betroffenen Städte und Gemeinden zu erstatten. Aufgrund der geringen Abweichung von nur 741 Euro schlägt die Verwaltung vor, die Umlage für die Kreismusikschule nicht abzurechnen, da in dem notwendigen formellen Abrechnungsverfahren einzelne Abrechnungsbeträge von rund 1 Euro bis rund 350 Euro entstehen würden.

 

Bei der Umlage für das Jugendamt und für das Kreisgymnasium liegen jedoch Abrechnungsbeträge vor, die eine Erstattung an die betroffenen Städte und Gemeinden aus Sicht der Verwaltung rechtfertigen. Die Stadt Heinsberg beispielsweise zahlt aufgrund der aus dem Stadtgebiet Heinsberg stammenden Schüleranzahl am Kreisgymnasium rund zwei Drittel der Umlage hierfür. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher angemessen, dass die Stadt Heinsberg in gleichem Maße eine Rückerstattung des Überschusses aus dieser Umlage erhält. Würde es nicht zur Anwendung der hier vorgeschlagenen Abrechnung kommen, würde der Überschuss zum Bestandteil des allgemeinen Kreishaushaltes und zu einer unausgewogenen Nutzen-Lasten-Relation führen.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die ermittelten Abrechnungsbeträge unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Jahresabschlussprüfung für das Haushaltsjahr 2013 stehen. Die Verwaltung wird den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 am 30.09.2014 in den Kreistag einbringen.