Betreff
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2013
Vorlage
0492/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zur Kenntnis und leitet diesen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung zu. 


Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 GO NRW hat der Kreis zum Schluss jedes Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushalts-wirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern.

 

In dem Entwurf der Ergebnisrechnung 2013 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 627.809,47 € ausgewiesen. In der Haushaltsplanung 2013 wurde ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 3.500.000 € ausgewiesen, so dass sich eine voraussichtliche Verbesserung von 2.872.190,53 € ergeben würde.

 

Im Jahresabschluss 2013 kommt es durch eine aufgrund des Umlagengenehmigungsgesetzes NRW erfolgten Änderung der Kreisordnung erstmalig zu der Situation, dass Differenzen zwischen Plan und Ist bei den differenzierten Umlagen im übernächsten Jahr ausgeglichen werden können. Die Differenzen werden durch Vergleich der festgesetzten Umlagebeträge mit den jeweiligen Ergebnissen laut Jahresabschluss ermittelt. Nähere Erläuterungen können der Beschlussvorlage 0488/2014  (siehe TOP 3) entnommen werden.

 

Der gemäß den haushaltsrechtlichen Vorschriften von Kreiskämmerer Schöpgens aufgestellte Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde von Herrn Landrat Pusch ohne Abweichungen bestätigt. Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des Jahresabschlusses dem Kreistag zuzuleiten.

 

Bevor eine Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 im Kreistag erfolgen kann, ist dieser gemäß § 101 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung (Anlage 1 der Einladung zur Kreistagssitzung), der Finanzrechnung (Anlage 2 der Einladung zur Kreistagssitzung), den Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 3 der Einladung zur Kreistagssitzung) und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Das Zahlenwerk des kompletten NKF-Jahresabschlusses hat einen erheblichen Umfang, der mit dem Umfang des Haushaltsplans vergleichbar ist. Entsprechend der bisherigen Verfahrensweise wird aus wirtschaftlichen Gründen auf die Erstellung einer Vielzahl von Exemplaren des Gesamtwerkes (z. B. der Teilrechnungen) und eine Versendung mit diesen Erläuterungen verzichtet. Unabhängig von der bevorstehenden detaillierten Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss haben alle Kreistagsabgeordneten die Möglichkeit, die vollständigen Unterlagen beim Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen einzusehen.