Betreff
Vorstellung und Beratung der Entwürfe der Landschaftspläne II/4 "Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung" und III/8 "Baaler Riedelland und obere Rurniederung" im Hinblick auf die Offenlage der Landschaftspläne
Vorlage
0516/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Entwürfe der Landschaftspläne II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ und III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ in der vorgelegten Fassung sowie die öffentliche Auslegung der LP II/4 Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ und III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ sowie des dazugehörigen Umweltberichts werden beschlossen. Änderungen aus redaktionellen Gründen sind mit diesem Beschluss abgedeckt. 


Die Aufstellung des Landschaftsplans (LP) II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ hat der Kreistag bereits in seiner Sitzung am 13.05.1993 beschlossen. In der Folge wurde das LP-Verfahren II/4 aus verschiedenen Gründen zurückgestellt. Die Aufstellung des LP III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am 18.09.2008.

 

Um die landschaftsplanerische Zielsetzung in der Ruraue mit den Belangen der Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft und der Erholungsnutzung abzustimmen, hat der Kreistag im Jahre 2009 beschlossen, die LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ sowie III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ gemeinsam zu erarbeiten und dabei eine partizipative und kooperative, durch Einbindung wichtiger Interessengruppen gekennzeichnete Planung umzusetzen. Aus diesem Grund ist dem eigentlichen LP-Verfahren eine Vorstudie (2009 - 2011) vorangestellt worden, welche dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am 18.07.2011 vorgestellt wurde.

 

Mit der Ausarbeitung der Vorstudie sowie der LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ und III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ wurde das Planungsbüro Grontmij GmbH, Zweigstelle Mönchengladbach, beauftragt.

 

Um bereits in den Vorentwurfsstadien der LP nach Möglichkeit Konsens mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange zu erlangen, wurden bereits sehr frühzeitig Gespräche mit Vertretern der betroffenen Städte und Gemeinden, der Landwirtschaftskammer, des Landwirtschaftsverbandes, des Forstes, des Naturschutzes sowie der Unteren Jagdbehörde geführt. Ebenso fanden Beratungen in den landschaftsplanbegleitenden Arbeitsgruppen des Landschaftsbeirats sowie des Umwelt- und Verkehrsausschusses statt. So wurde bereits im Vorfeld wesentlichen Belangen der vorgenannten Stellen – insbesondere der Landwirtschaft – Rechnung getragen, indem die Naturschutzgebietskulisse auf notwendige Kernflächen reduziert und umfangreiche Ausnahmen festgesetzt wurden.

 

Die nach § 27 b des Landschaftsgesetzes (LG) vorgeschriebene frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 08.06.2013 für den LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ am 19.06.2013 in Wassenberg und am 24.06.2013 in Heinsberg sowie für den LP III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ am 20.06.2013 in Hückelhoven und am 25.06.2013 in Heinsberg.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27 a LG wurde für den LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ sowie den LP III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ in der Zeit vom 21.06. - 21.10.2013 durchgeführt.

 

Dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr wurden bereits die Vorentwürfe zu den LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ und III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ in seiner Sitzung am 18.09.2013 in den Grundzügen vorgestellt und über den damaligen Sachstand zu den LP-Verfahren berichtet.

 

Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Bürger einge­gangenen Anregungen und Bedenken wurden überprüft und                - soweit fachlich vertretbar - berücksichtigt.

 

Die unter Berücksichtigung der Anregungen und Bedenken überarbeiteten Vorentwürfe wurden in den landschaftsplanbegleitenden Arbeitsgruppen des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 22.09.2014 und des Landschaftsbeirats am 25.09.2014 vorgestellt und erörtert.

 

Die nunmehr vorgelegten Entwürfe der LP II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ und III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“, die in der Sitzung von Herrn Dipl.-Landschaftsökologe Martin Castor – Grontmij GmbH, Mönchengladbach – vorgestellt werden, sind Ausfluss der Erörterungen in den landschaftsplanbegleitenden Arbeitsgruppen. Beide Arbeitsgruppen sind damit einverstanden, den jetzt vorliegenden Entwurf in das weitere Verfahren zu geben. Diese Entwürfe werden ebenfalls in der Sitzung des Landschaftsbeirats am 24.11.2014 vorgestellt und beraten.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann nunmehr die öffentliche Auslegung der LP-Entwürfe, die gemäß § 27 c LG für die Dauer eines Monats vorgenommen werden muss, voraussichtlich im 1. Quartal 2015 erfolgen. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Anregungen und Bedenken eingereicht haben, werden über die Auslegung benachrichtigt und erhalten gleichzeitig eine Rückmeldung, inwieweit ihre Anregungen und Bedenken in die LP-Entwürfe eingeflossen sind. Während der Auslegungsfrist können nochmals Anregungen und Bedenken vorgebracht werden, über die der Kreistag entscheidet. Gleichzeitig wird auch der Umweltbericht zum Landschaftsplan, der gemäß § 14 g des Gesetzes über die Umweltprüfung (UVPG) zu erstellen war, gemäß § 14 i Abs. 2 UVPG für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Über Einzelheiten wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.

 

Zu Ihrer Information sind eine Kurzfassung mit Hintergründen und Erläuterungen zu den LP sowie eine CD-ROM mit den Landschaftsplanentwürfen II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ und III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ (zu beiden LP:        Satzungstext, Karte West und Ost, Umweltbericht, NSG-Steckbriefe mit einer Übersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorentwurf, Synopsen TÖB und Bürger) als Anlagen der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr beigefügt.