Beschlussvorschlag:
Der Satzungsentwurf wird zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu
verweisen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 enthält insbesondere folgende Festsetzungen:
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Entwurf der Haushaltssatzung 2015 |
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§ 1 § 2 § 3 § 4 § 5 |
Ergebnisplan a) Gesamtbetrag der Erträge b) Gesamtbetrag der Aufwendungen Finanzplan a) Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit d) Gesamtbetrag de Auszahlungen aus Investitionstätigkeit e) Gesamtzahl der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit f) Gesamtzahl der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Kredite Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen Verringerung der Ausgleichsrücklage Höchstbetrag
der Kredite zur Liquiditätssicherung |
282.588.845 € 286.088.845 € 276.429.438 € 273.756.262 € 3.204.207 € 8.046.917 € 4.854.710 € 583.600 € 4.676.710 € 2.980.000 € 3.500.000 € 15.000.000 € |
§ 6 |
Hebesatz
der Kreisumlage a)
allgemeine
Kreisumlage b)
Mehrbedarf zu den
Jugendamtskosten c)
Mehrbedarf zu den Kosten des Kreisgymnasiums
Heinsberg Gemeinde Gangelt Stadt Geilenkirchen Stadt Heinsberg Stadt Hückelhoven Gemeinde Selfkant Gemeinde Waldfeucht Stadt Wassenberg Stadt Wegberg d)
Mehrbedarf zu den Kosten der Kreismusikschule Stadt Erkelenz Gemeinde Gangelt Stadt Geilenkirchen Stadt Heinsberg Stadt Hückelhoven Stadt Übach-Palenberg Gemeinde Waldfeucht Stadt Wassenberg Stadt Wegberg |
41,442 % 20,137 % 0,139 % 0,018 % 0,887 % 0,003 % 0,513 % 1,712 % 0,158 % 0,002 % 0,463 % 0,007 % 0,032 % 0,011 % 0,161 % 0,143 % 0,005 % 0,193 % 0,244 % |
§ 7 Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfällt.
§ 8 Soweit im Stellenplan Stellen als künftig wegfallend (k. w.) bezeichnet sind, dürfen diese Stellen bei Freiwerden nicht mehr besetzt werden.
Die Stellen, die als künftig umzuwandeln (k. u.) bezeichnet sind, dürfen bei Freiwerden nur entsprechend der durch den Stellenplan bestimmten Besoldungsgruppe wieder besetzt werden.
Wird einer Beamtin oder einem
Beamten ein Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen, so kann sie/er mit
Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen
werden, soweit während dieser Zeit die Obliegenheiten des verliehenen oder
eines gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen wurden und die Planstelle,
in die eingewiesen wird, besetzbar war.
Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde auf der Basis der
2. Modellrechnung zum GFG 2015 von Kreisumlagegrundlagen i. H. v. 285.943.329 €
ausgegangen. Für die Berechnung der Landschaftsumlage wurden die
Kreisschlüsselzuweisungen i. H. v. 34.994.518 € hinzugerechnet und die
Abrechnungsbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW i. H. v.
2.149.567 € abgezogen. Hieraus ergeben sich die Umlagegrundlagen i. H. v.
318.788.280 €. Für den Landschaftsverband Rheinland wurde für die Landschaftsumlage
die Festsetzung eines Hebesatzes von 16,70 v. H. unterstellt.
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes wurde eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 3,5 Mio. € vorgesehen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wird den Mitgliedern des Kreistages in der Sitzung ausgehändigt.
Mit der als Anlage 1 beigefügten Fassung der Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2015 wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 30.09.2014 über die wesentlichen Inhalte der Haushaltsplanung 2015 informiert und das gesetzlich vorgeschriebene Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO fristgerecht eingeleitet. Diesem Schreiben waren die nach § 55 KrO notwendigen Informationen zum Entwurf des Kreishaushalts 2015 beigefügt.
Mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom 10.10.2014 wurden die Bürgermeister über die Auswirkungen der Änderungen aufgrund der von der Landesregierung dem Landtag vorgelegten 2. Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetzentwurf sowie der 1. Ergänzungs-vorlage zum GFG-Entwurf 2015 informiert, wonach sich eine Verbesserung im Steuerverbund ergeben hat. Schließlich wurde den Bürgermeistern mit dem als Anlage 3 beigefügten Schreiben vom 27.10.2014 das Ergebnis des gemeinsamen Erörterungstermins vom 21.10.2014 mitgeteilt. In dem Termin wurde eine Einigung darüber erzielt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 mit einer allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 118,5 Mio. € aufgestellt wird.
Bis zum Ablauf der Frist am 04.11.2014 wurden keine Stellungnahmen seitens der kreisangehörigen Städte und Gemeinden abgegeben. Ebenfalls wurden keine Einwendungen erhoben. Mit dem als Anlage 4 beigefügtem Schreiben vom 28.10.2014 teilt die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg mit, dass sie sicher von einem hergestellten Benehmen zum Kreishaushalt 2015 ausgeht. Das Benehmensverfahren ist hiermit abgeschlossen.