Beschlussvorschlag:

Der Satzungsentwurf wird zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu verweisen.

 


Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 enthält insbesondere folgende Festsetzungen:

 

 

 

 

Entwurf der

Haushaltssatzung 2015

 

§ 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

§ 3

 

§ 4

 

§ 5

 

 

Ergebnisplan

a) Gesamtbetrag der Erträge

b) Gesamtbetrag der Aufwendungen

 

Finanzplan

a) Gesamtbetrag  der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

 

c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

d) Gesamtbetrag de Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

e) Gesamtzahl der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

f) Gesamtzahl der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

Gesamtbetrag der Kredite

 

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verringerung der Ausgleichsrücklage

 

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

282.588.845 €

286.088.845 €

 

 

276.429.438 €

273.756.262 €

 

3.204.207 €

8.046.917 €

 

4.854.710 €

583.600 €

 

4.676.710 €

 

2.980.000 €

 

3.500.000 €

 

15.000.000 €

§ 6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hebesatz der Kreisumlage

 

a)        allgemeine Kreisumlage

 

b)        Mehrbedarf zu den Jugendamtskosten

 

c)         Mehrbedarf zu den Kosten des Kreisgymnasiums Heinsberg

 

Gemeinde Gangelt

Stadt Geilenkirchen

Stadt Heinsberg

Stadt Hückelhoven

Gemeinde Selfkant

Gemeinde Waldfeucht

Stadt Wassenberg

Stadt Wegberg

 

 

d)        Mehrbedarf zu den Kosten der Kreismusikschule

 

Stadt Erkelenz

Gemeinde Gangelt

Stadt Geilenkirchen

Stadt Heinsberg

Stadt Hückelhoven

Stadt Übach-Palenberg

Gemeinde Waldfeucht

Stadt Wassenberg

Stadt Wegberg

 

 

41,442 %

 

20,137 %

 

 

 

 

0,139 %

0,018 %

0,887 %

0,003 %

0,513 %

1,712 %

0,158 %

0,002 %

 

 

 

 

0,463 %

0,007 %

0,032 %

0,011 %

0,161 %

0,143 %

0,005 %

0,193 %

0,244 %

 

§ 7       Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfällt.

 

§ 8       Soweit im Stellenplan Stellen als künftig wegfallend (k. w.) bezeichnet sind, dürfen diese Stellen bei Freiwerden nicht mehr besetzt werden.

           

Die Stellen, die als künftig umzuwandeln (k. u.) bezeichnet sind, dürfen bei Freiwerden nur entsprechend der durch den Stellenplan bestimmten Besoldungsgruppe wieder besetzt werden.

 

Wird einer Beamtin oder einem Beamten ein Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen, so kann sie/er mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen werden, soweit während dieser Zeit die Obliegenheiten des verliehenen oder eines gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen wurden und die Planstelle, in die eingewiesen wird, besetzbar war.

 

Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde auf der Basis der 2. Modellrechnung zum GFG 2015 von Kreisumlagegrundlagen i. H. v. 285.943.329 € ausgegangen. Für die Berechnung der Landschaftsumlage wurden die Kreisschlüsselzuweisungen i. H. v. 34.994.518 € hinzugerechnet und die Abrechnungsbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW i. H. v. 2.149.567 € abgezogen. Hieraus ergeben sich die Umlagegrundlagen i. H. v. 318.788.280 €. Für den Landschaftsverband Rheinland wurde für die Landschaftsumlage die Festsetzung eines Hebesatzes von 16,70 v. H. unterstellt.

 

Zum Ausgleich des Ergebnisplanes wurde eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 3,5 Mio. € vorgesehen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wird den Mitgliedern des Kreistages in der Sitzung ausgehändigt.

 

Mit der als Anlage 1 beigefügten Fassung der Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2015 wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 30.09.2014 über die wesentlichen Inhalte der Haushaltsplanung 2015 informiert und das gesetzlich vorgeschriebene Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO fristgerecht eingeleitet. Diesem Schreiben waren die nach § 55 KrO notwendigen Informationen zum Entwurf des Kreishaushalts 2015 beigefügt.

 

Mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom 10.10.2014 wurden die Bürgermeister über die Auswirkungen der Änderungen aufgrund der von der Landesregierung dem Landtag vorgelegten 2. Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetzentwurf sowie der 1. Ergänzungs-vorlage zum GFG-Entwurf 2015 informiert, wonach sich eine Verbesserung im Steuerverbund ergeben hat. Schließlich wurde den Bürgermeistern mit dem als Anlage 3 beigefügten Schreiben vom 27.10.2014 das Ergebnis des gemeinsamen Erörterungstermins vom 21.10.2014 mitgeteilt. In dem Termin wurde eine Einigung darüber erzielt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 mit einer allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 118,5 Mio. € aufgestellt wird.

 

Bis zum Ablauf der Frist am 04.11.2014 wurden keine Stellungnahmen seitens der kreisangehörigen Städte und Gemeinden abgegeben. Ebenfalls wurden keine Einwendungen erhoben. Mit dem als Anlage 4 beigefügtem Schreiben vom 28.10.2014 teilt die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg mit, dass sie sicher von einem hergestellten Benehmen zum Kreishaushalt 2015 ausgeht. Das Benehmensverfahren ist hiermit abgeschlossen.