Betreff
Bericht zur Umsetzung der in der Sitzung des Kreistages vom 18.11.2014 getroffenen Grundsatzentscheidung zur Überführung der vom Kreistag am 20.03.2014 beschlossenen Kommunalen Pflegeplanung in eine Verbindliche Bedarfsplanung gem. § 7 Abs. 6 APG NRW
Vorlage
0528/2014
Art
Berichtspunkt

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2014 in zweiter       Lesung das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demografiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA) beschlossen. In derselben Sitzung hat das Parlament sein Einvernehmen zu den Entwürfen der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW) und zum Entwurf der Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz (DVO WTG) erklärt.

Die mit dem GEPA NRW neu gefassten Gesetze, das Alten- und Pflegegesetz NRW und das Wohn- und Teilhabegesetz NRW, sind am 16. Oktober 2014 und die APG DVO NRW am  02. November 2014 in Kraft getreten.

Durch das APG NRW hat der Gesetzgeber den Kommunen eine neue Steuerungsmöglichkeit eingeräumt, die eine rechtlich verbindlichere  Form der Pflegeplanung und eine entsprechende Bedarfsfeststellung nach §7 Abs. 6 APG NRW erforderlich macht. Um die daraus ableitbaren Gestaltungsspielräume des Planungsträgers aktiv zu nutzen, hat die Verwaltung dem Kreisausschuss und dem Kreistag einen Beschlussvorschlag für eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Grundsatzentscheidung vorgelegt. Nähere Erläuterungen der Verwaltung werden hierzu in der Sitzung erfolgen.