Beschlussvorschlag:
Dem
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Förderung des
Migrationsfachdienstes des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich im
Kreis Heinsberg mit den vorgeschlagenen Änderungen wird zugestimmt.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 30.09.2014 dem
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Förderung des
Migrationsfachdienstes des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich im
Kreis Heinsberg für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 zugestimmt. Daraus
sollten die betriebenen Migrationsfachdienste „Integrationsagentur für
Migranten“ und „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ der Diakonie
einen Zuschuss vom Kreis zu den Personal-, Sach- und Gemeinkosten in Höhe von
insgesamt jährlich 20.000,00 € erhalten.
Zu einem entsprechenden Vertragsabschluss ist es noch
nicht gekommen, da der Superintendent des Kirchenkreises Jülich, Herr Sannig,
und der Geschäftsführer des Diakonischen Werkes, Herr Hamann, in einem
Schreiben vom 28.10.2014 eine beabsichtigte Neuausrichtung des
Migrationsfachdienstes des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich ab dem
01.01.2015 geschildert haben.
Aufgrund der starken Zunahme der asylsuchenden
Menschen sowie der Zuwanderer im Kreis Heinsberg ist der Bedarf für eine
persönliche Einzelfallberatung durch die Migrationsfachdienste
„Flüchtlingsberatung“ und „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ der
Diakonie mit dem dort vorhandenen Personal nicht mehr zu bewältigen. Das
Angebot des betriebenen Migrationsfachdienstes „Integrationsagentur für
Migranten“ erstreckt sich auf die strukturelle Arbeit im Sozialraum zur
Verbesserung der Integrationsangebote und Strukturen im Sozialraum. Der
Integrationsagentur sind einzelfallorientierte Beratungen an Ratsuchende
aufgrund der Förderrichtlinien des Landes NRW untersagt. Das Diakonische Werk
beabsichtigt, die Arbeit der Integrationsagentur mit Ablauf des 31.12.2014
einzustellen und mit den dadurch frei werdenden personellen Ressourcen eine
Aufstockung in der Flüchtlingsberatung und der Migrationsberatung vorzunehmen.
Zur Umsetzung dieser Überlegungen sieht die Diakonie
es jedoch als erforderlich an, dass der im Kreistag beschlossene neue
öffentlich-rechtliche Vertrag ab dem 01.01.2015 mit einem jährlichen Zuschuss
in Höhe von insgesamt 20.000,00 € Bestand haben und auf die
Migrationsfachdienste „Flüchtlingsberatung“ und „Migrationsberatung für
erwachsene Zuwanderer“ angepasst wird.
Die komplette Finanzierung dieser beiden
Arbeitsbereiche durch Fördermittel von Europäischer Union, vom Bund und vom
Land NRW sowie unter Einbeziehung eines Zuschusses des Kreises Heinsberg in
Höhe von 20.000,00 € wird nicht möglich sein. Die Zuwendungen vom Land für die
„Integrationsagentur für Migranten“ werden ab dem 01.01.2015 entfallen. Wie
bisher wird die Diakonie zum Betrieb der Migrationsfachdienste Eigenanteile in
nicht geringem Umfang beisteuern.
Wegen der Neuausrichtung des Migrationsfachdienstes
des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich ab dem 01.01.2015 werden
keine Mehraufwendungen über die 20.000,00 €/Jahr hinaus beim Kreis Heinsberg
geltend gemacht.
Der bisherige Vertragsentwurf wurde dementsprechend
angepasst.
Der neue Vertragsentwurf ist als Anlage der Einladung
zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beigefügt.