Finanzielle Auswirkungen |
ja |
Leitbildrelevanz |
ja |
Inklusionsrelevanz |
nein |
Die Abwicklung des Kreishaushaltes wird durch das Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen fortlaufend überwacht. Die Überwachung erfolgt insbesondere mit Blick auf die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, der investiven Ein- und Auszahlungen sowie der Liquidität des Kreises.
Auf Basis der 2. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014 beinhaltet die Haushaltssatzung 2014 einen Gesamtbetrag der Erträge iHv. 266,2 Mio. € und Aufwendungen iHv. 272,9 Mio. €. Zur Deckung des sich hieraus ergebenen Fehlbetrages wurde eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage iHv. 6,7 Mio. € festgesetzt. Zur Finanzierung von Investitionen des Kreises wurde eine Kreditermächtigung iHv. 5,5 Mio. € veranschlagt.
Bis zur Sitzung des Finanzausschusses wird die Verwaltung eine aktuelle Hochrechnung zur Entwicklung wesentlicher Haushaltspositionen im Haushaltsjahr 2014 erstellen. Über das Ergebnis wird die Verwaltung in der Sitzung des Finanzausschusses berichten.