Betreff
Beteiligung des Kreises Heinsberg an den Mehrkosten zur Sanierung und zum Umbau des Forums Vogelsang
Vorlage
0543/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Für den Fall, dass das von der Geschäftsführung der vogelsang ip gGmbH favorisierte Modell 1 zur Anwendung kommt, übernimmt der Kreis Heinsberg entsprechend seinem Anteil am Stammkapital der Gesellschaft einen Anteil an der kommunalen Kofinanzierung der Projektmehrkosten zur Sanierung und zum Umbau des Forums Vogelsang in Höhe von 7.142,86 € (2,38095% von 300.000 €).

 


Der Kreis Heinsberg ist zu 2,38% an der vogelsang ip gGmbH beteiligt (650 € von 27.300 € Stammkapital). Zweck der Gesellschaft ist u. a. die Errichtung und der Betrieb eines Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrums in Vogelsang. Mit verschiedenen baulichen Maßnahmen wird ein Nutzungskonzept umgesetzt, um eine zivile Nachnutzung der jahrzehntelang militärisch genutzten ehemaligen NS-„Ordensburg“ Vogelsang zu schaffen. Durch § 19 Nr. 4 des Gesellschaftervertrages der vogelsang ip gGmbH und ergänzend durch Kreistagsbeschluss vom 31.05.2011 ist der jährliche Anteil des Kreises Heinsberg an den laufenden Betriebskosten sowie an evtl. weitergehenden Verlusten der Gesellschaft auf 2,38% von 0,5 Mio. € (=11.900 €) beschränkt.

 

Daneben hat sich der Kreis Heinsberg gemäß Kreistagsbeschluss vom 19.06.2008 in den Jahren 2010 bis 2011 mit 30.000 € an den nicht gedeckten Investitionskosten von 1,2 Mio. € (=2,5%) für die Verwirklichung des „Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrums Forum Vogelsang“ beteiligt.

 

In der letzten Aufsichtsratssitzung und Gesellschafterversammlung der vogelsang ip gGmbH, die beide am 21.11.2014 stattfanden, hat die Geschäftsführung über die aktuelle Kostenentwicklung zur Sanierung und zum Umbau des Forums Vogelsang berichtet. Entgegen der bisherigen Prognosen ist die Realisierung des Gesamtvorhabens nicht mehr innerhalb des bisherigen Förderrahmens möglich. Nach den derzeitigen Berechnungen ergibt sich eine Kostensteigerung von 35,1 Mio. € auf 38,1 Mio. € (+ 3 Mio. €). Die Hauptgründe für die Kostensteigerungen liegen nach Angaben der Geschäftsführung in der überaus komplexen und sanierungsbedürftigen Altbausubstanz, z. B. unvorhergesehene, trotz vorlaufender Untersuchungen nicht erkennbare bauliche Zustände.

 

Die Kosten von bislang 35,1 Mio. € sind finanziert durch eine Projektförderung (90% durch Land/EU und 10% durch die Gesellschafter). Zur Finanzierung der Mehrkosten i. H. v. 3 Mio. € hat die Geschäftsführung in den o.g. Sitzungen zwei Modelle vorgestellt:

 

In dem Modell 1 soll eine Aufstockung der Projektförderung erreicht werden, d. h. weitere 90% durch Land/EU (=2,7 Mio. €) und weitere 10% durch die Gesellschafter (= 0,3 Mio. €). Nach den aktuellen Beteiligungsverhältnissen würden auf den Kreis Heinsberg 7.142,86 € entfallen (2,38095% von 0,3 Mio. €). In Absprache mit der Bezirksregierung Köln soll umgehend ein Nachfinanzierungsantrag eingereicht werden. Derartige Anträge werden von der Bezirksregierung gesammelt, vorbewertet und dann voraussichtlich Ende Februar 2015 dem Land zur Entscheidung zugestellt. Die Anerkennung der Mehrkosten als förderfähige Projektkosten wurde von der Bezirksregierung grundsätzlich in Aussicht gestellt. Die Förderaussichten konnten von der Bezirksregierung nicht beurteilt werden. Eine wichtige Voraussetzung für den Nachfinanzierungsantrag ist eine verbindliche Zusage der Gesellschafter über die Finanzierung des 10%igen Eigenanteils. Der Finanzierungsanteil des Kreises Heinsberg könnte 2015 aus dem Haushaltsansatz bei der Buchungsstelle 15010101/5315 (Strukturverbesserung) bereitgestellt werden.

 

In dem Modell 2 ist eine komplette Finanzierung der Mehrkosten durch die vogelsang ip gGmbH im Rahmen ihres Wirtschaftsplanes angedacht. Hierzu wäre die Aufnahme eines langfristigen Darlehens mit kommunalen Bürgschaften seitens der Gesellschafter notwendig. In diesem Modell würden die jährlichen Aufwendungen für Abschreibungen und Zinsen das Ergebnis der Gesellschaft belasten und den Handlungsspielraum einschränken. Einzelheiten zu diesem Modell werden derzeit noch von der Geschäftsführung der vogelsang ip gGmbH erarbeitet und den Gesellschaftern für notwendige Beschlussfassungen vorgelegt, sofern Modell 1 nicht realisiert werden kann.