Betreff
Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg
Vorlage
0547/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:
Der Kreis übernimmt im Rahmen der Betriebskostenförderung auf Antrag die Trägeranteile für Überbelegungen.


 


 

1.            Inanspruchnahme der Tageseinrichtung für Kinder im Kindergartenjahr 2015/2016

 

                Nachdem die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder ihre Meldelisten zum 15.11.2014 übersandt haben und parallel bei den Meldeämtern die Kinderzahlen erfragt wurden, konnte die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2015/2016 ermittelt werden. Aus der beigefügten Anlage 1 ist zu entnehmen, dass auf der Ebene des Kreisjugendamtsbezirk 43,6 % der Kinder im Alter von 1 bis unter 3 Jahre  für einen Kindergartenplatz angemeldet wurden. Besonders auffällig ist die Anmeldequote bei den Kindern im Alter von 2 Jahre bis unter 3 Jahre. Auf Kreisebene beträgt die Anmeldequote 60,8 % und in Wegberg 69,6 %.

 

                Im jetzt laufenden Kindergartenjahr sind die Quoten ähnlich. Auf Ebene des Kreisjugendamtsbezirk war die Anmeldequote 44 %.

 

                Da bisher die Bedarfsplanung auf eine Quote von 40 % + „x“ ausgerichtet war ist zu prüfen, in welchen Kommunen weitere Plätze geschaffen werden müssen, auch im Hinblick darauf, dass Übergangslösungen (z. B. Gruppenüberschreitungen und Containerlösungen in Wegberg und Übach-Palenberg) entfallen sollen.

 

                Der Bund stellt bis zum Jahr 2018 weitere Mittel zur Verfügung. Das Kreisjugendamt erhält 614.026,37 €.

 

                Mit diesen Bundesmitteln können die Ausstattungen der vom Jugendhilfeausschuss bereits genehmigten Investorenprojekte gefördert werden. Es handelt sich hierbei um die Projekte

 

                -              AWO, Comeniusstraße                                  75.600 €

                -              AWO, Boscheln                                                                 50.400 €

                -              Johanniter, Orsbeck                                                       88.200 €

          Gesamt                                                                                                   214.200 €

 

 

                Die verbleibenden ca. 400.000 € stehen für weitere Investitionsmaßnahmen zur Verfügung (gfs. in Wegberg, Übach-Palenberg) Der Jugendhilfeausschuss wird hierüber  zeitnah informiert.

 

2.            Überbelegungen im Kindergartenjahr 2014/2015

 

                Wegen der hohen Nachfrage nach Kindergartenplätzen im Kindergartenjahr 2014/2015 waren Überbelegungen notwendig. In den 48 Kindergärten des Kreisjugendamtsbezirks ergeben sich gemäß der Antragstellung zum 15. März 2014 insgesamt 185 Überbelegungen. Bei der Planung und den hierzu notwendigen Abstimmungsgesprächen trugen 3 katholische Träger das Problem vor, dass eine Rückfinanzierung des Trägeranteils für Überbelegungen vom Bistum Aachen nicht refinanziert werden. Diese Träger waren nur unter dem Vorbehalt einer Finanzierung des Trägeranteils durch den Kreis bereit, Überbelegungen zuzustimmen. Sie haben die Finanzierung der Trägeranteile beantragt.

 

                Eine rechtliche  Prüfung ergab, dass die Jugendhilfeplanung nur im Einvernehmen mit               dem Träger eine Überbelegung erwarten kann. Wenn eine Überbelegung im Rahmen der Jugendhilfeplanung gefordert wird, muss der Trägeranteil durch das Jugendamt          übernommen werden.

 

                Die oben erwähnten 3 katholischen Träger haben  insgesamt 37 Plätze  bereitgestellt. Allerdings sind noch nicht alle Plätze von Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015 an belegt worden. Berücksichtigt man die bisher erfolgten Belegungen und die maximal mögliche Belegung für den Rest des Kindergartenjahres, ergibt sich bei den vg. Anträgen ein Aufwand von 30.000 €. Sofern auch andere Träger die Finanzierung von Überbelegungen beantragen, ergibt sich bei geplanten 185 Plätzen folgender Aufwand:

 

                - Kirchliche Träger, finanzschwache Träger und Elternvereine   ca.   95.350 €,

                - Kommunale Träger                                                                                    ca.   72.800 €.

          Gesamt                                                                                                   ca. 168.150 €