Beschlussvorschlag:
Der Kreis
übernimmt im Rahmen der Betriebskostenförderung auf Antrag die Trägeranteile
für Überbelegungen.
1. Inanspruchnahme
der Tageseinrichtung für Kinder im Kindergartenjahr 2015/2016
Nachdem die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder
ihre Meldelisten zum 15.11.2014 übersandt haben und parallel bei den
Meldeämtern die Kinderzahlen erfragt wurden, konnte die Inanspruchnahme der
Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2015/2016 ermittelt werden. Aus der beigefügten Anlage 1 ist zu
entnehmen, dass auf der Ebene des Kreisjugendamtsbezirk 43,6 % der Kinder im
Alter von 1 bis unter 3 Jahre für einen
Kindergartenplatz angemeldet wurden. Besonders auffällig ist die Anmeldequote
bei den Kindern im Alter von 2 Jahre bis unter 3 Jahre. Auf Kreisebene beträgt
die Anmeldequote 60,8 % und in Wegberg 69,6 %.
Im jetzt laufenden Kindergartenjahr sind die Quoten
ähnlich. Auf Ebene des Kreisjugendamtsbezirk war die Anmeldequote 44 %.
Da bisher die Bedarfsplanung auf eine Quote von 40 %
+ „x“ ausgerichtet war ist zu prüfen, in welchen Kommunen weitere Plätze
geschaffen werden müssen, auch im Hinblick darauf, dass Übergangslösungen (z.
B. Gruppenüberschreitungen und Containerlösungen in Wegberg und
Übach-Palenberg) entfallen sollen.
Der Bund stellt bis zum Jahr 2018 weitere Mittel zur
Verfügung. Das Kreisjugendamt erhält 614.026,37 €.
Mit diesen Bundesmitteln können die Ausstattungen der
vom Jugendhilfeausschuss bereits genehmigten Investorenprojekte gefördert
werden. Es handelt sich hierbei um die Projekte
- AWO, Comeniusstraße 75.600 €
- AWO, Boscheln 50.400 €
- Johanniter, Orsbeck 88.200 €
Gesamt 214.200 €
Die verbleibenden ca. 400.000 € stehen für weitere
Investitionsmaßnahmen zur Verfügung (gfs. in Wegberg, Übach-Palenberg) Der
Jugendhilfeausschuss wird hierüber
zeitnah informiert.
2. Überbelegungen im Kindergartenjahr 2014/2015
Wegen der hohen Nachfrage nach Kindergartenplätzen im
Kindergartenjahr 2014/2015 waren Überbelegungen notwendig. In den 48
Kindergärten des Kreisjugendamtsbezirks ergeben sich gemäß der Antragstellung
zum 15. März 2014 insgesamt 185 Überbelegungen. Bei der Planung und den hierzu
notwendigen Abstimmungsgesprächen trugen 3 katholische Träger das Problem vor,
dass eine Rückfinanzierung des Trägeranteils für Überbelegungen vom Bistum
Aachen nicht refinanziert werden. Diese Träger waren nur unter dem Vorbehalt
einer Finanzierung des Trägeranteils durch den Kreis bereit, Überbelegungen
zuzustimmen. Sie haben die Finanzierung der Trägeranteile beantragt.
Eine rechtliche Prüfung ergab, dass die Jugendhilfeplanung
nur im Einvernehmen mit dem
Träger eine Überbelegung erwarten kann. Wenn eine Überbelegung im Rahmen der Jugendhilfeplanung gefordert wird, muss der
Trägeranteil durch das Jugendamt übernommen
werden.
Die oben erwähnten 3 katholischen Träger haben insgesamt 37 Plätze bereitgestellt. Allerdings sind noch nicht
alle Plätze von Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015 an belegt worden.
Berücksichtigt man die bisher erfolgten Belegungen und die maximal mögliche
Belegung für den Rest des Kindergartenjahres, ergibt sich bei den vg. Anträgen
ein Aufwand von 30.000 €. Sofern auch andere Träger die Finanzierung von
Überbelegungen beantragen, ergibt sich bei geplanten 185 Plätzen folgender
Aufwand:
- Kirchliche Träger,
finanzschwache Träger und Elternvereine ca. 95.350 €,
- Kommunale Träger
ca. 72.800 €.
Gesamt
ca. 168.150 €