Betreff
Überprüfung der Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage
0548/2014
Art
Berichtspunkt

 

Finanzielle Auswirkungen:

-

 

Leitbildrelevanz:

3.1 Familie und Jugend

 

Inklusionsrelevanz:

ja

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung mit Beschluss vom 30.04.2014 beauftragt zu prüfen, ob die Angebote der Kindertagesstätten in den nachfolgenden genannten Bereichen für die jeweiligen Quartiere ausreichend sind:

 

1.      Betreuung in den Tagesrandbreiten insbesondere nach Beendigung der allgemeinen Öffnungszeiten

2.      Öffnung der Kindertagesstätten an sogenannten Brückentagen

3.      Durchgehende Betreuung in Zeiten der Schulferien.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

1.      Tagesrandzeitenbetreuung

         Die Betreuung vor Öffnung bzw. nach Schließung einer Tageseinrichtung für Kinder führt in Einzelfällen zu Problemen. Im Rahmen der Tagespflege konnten jedoch diese Einzelfälle stets gelöst werden. Der Kreis verfügt über 80 Tagespflegepersonen.

 

2.      Öffnungszeiten der Kindertagesstätten an sogenannten „Brückentagen“

         Ein Betreuungsbedarf an „Brückentagen“ besteht nur in Einzelfällen, da viele Eltern an diesen Tagen auch arbeitsfrei haben. Die Tageseinrichtungen geben frühzeitig bekannt, an welchen "Brückentagen" sie schließen. Versorgungsprobleme sind von den Tageseinrichtungen nicht mitgeteilt worden.

        

3.      Betreuung in den Schulferien

Nach § 13 e Abs. 2 KiBiz sind die Kindertageseinrichtungen verpflichtet, ganzjährig eine regelmäßige  Betreuung  und  Förderung aller   aufgenommenen Kinder zu gewährleisten.

         Die Anzahl der jährlichen Schließtage (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) soll 20 und darf 30 Öffnungstage nicht überschreiten.

 

         Im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg besteht die Absprache mit den Tageseinrichtungen für Kinder, dass auf der  Ebene der jeweiligen Kommune die Tageseinrichtungen ihre Schließung absprechen. So ist gewährleistet, dass in den Sommerferien durchgängig Tageseinrichtungen für Kinder geöffnet sind. Sofern in Einzelfällen ein Bedarf besteht, können Kinder von den Tageseinrichtungen aufgenommen werden, die auf Ebene der Kommune nicht geschlossen haben.