Finanzielle Auswirkungen: |
- |
Leitbildrelevanz: |
3.1 Familie
und Jugend |
Inklusionsrelevanz: |
ja |
Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung
mit Beschluss vom 30.04.2014 beauftragt zu prüfen, ob die Angebote der
Kindertagesstätten in den nachfolgenden genannten Bereichen für die jeweiligen
Quartiere ausreichend sind:
1. Betreuung in den Tagesrandbreiten
insbesondere nach Beendigung der allgemeinen Öffnungszeiten
2. Öffnung der Kindertagesstätten an
sogenannten Brückentagen
3. Durchgehende Betreuung in Zeiten der
Schulferien.
Die
Verwaltung des Jugendamtes nimmt hierzu wie folgt Stellung:
1. Tagesrandzeitenbetreuung
Die Betreuung vor Öffnung bzw. nach
Schließung einer Tageseinrichtung für Kinder führt in Einzelfällen zu
Problemen. Im Rahmen der Tagespflege konnten jedoch diese Einzelfälle stets
gelöst werden. Der Kreis verfügt über 80 Tagespflegepersonen.
2. Öffnungszeiten
der Kindertagesstätten an sogenannten „Brückentagen“
Ein Betreuungsbedarf an „Brückentagen“
besteht nur in Einzelfällen, da viele Eltern an diesen Tagen auch arbeitsfrei
haben. Die Tageseinrichtungen geben frühzeitig bekannt, an welchen
"Brückentagen" sie schließen. Versorgungsprobleme sind von den
Tageseinrichtungen nicht mitgeteilt worden.
3. Betreuung in den Schulferien
Nach § 13 e Abs. 2 KiBiz
sind die Kindertageseinrichtungen verpflichtet, ganzjährig eine
regelmäßige Betreuung und
Förderung aller aufgenommenen
Kinder zu gewährleisten.
Die Anzahl der jährlichen Schließtage
(ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) soll 20 und darf 30 Öffnungstage nicht
überschreiten.
Im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg
besteht die Absprache mit den Tageseinrichtungen für Kinder, dass auf der Ebene der jeweiligen Kommune die
Tageseinrichtungen ihre Schließung absprechen. So ist gewährleistet, dass in
den Sommerferien durchgängig Tageseinrichtungen für Kinder geöffnet sind.
Sofern in Einzelfällen ein Bedarf besteht, können Kinder von den
Tageseinrichtungen aufgenommen werden, die auf Ebene der Kommune nicht
geschlossen haben.