Ca. 50.000,00 € p. a. |
Leitbildrelevanz: |
3.1 Familie und Jugend |
Inklusionsrelevanz: |
ja |
Der Jugendhilfeausschuss hat
die Verwaltung beauftragt, für die Kinder- und Jugendarbeit im
Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg eine umfassende Bedarfsuntersuchung durchzuführen. Zurzeit wird das
Sozialmonitoring aufgebaut. Die Daten der einzelnen Kommunen des Kreises sind
erhoben. In Absprache mit den 4 Stadtjugendämtern und dem Kreisjugendamt sowie
der Stabsstelle Demographischer Wandel und Sozialplanung sollen bis Ende des
Jahres 2014 auch Daten der Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung,
Eingliederungshilfe und Jugendgerichtshilfe) "eingepflegt" werden.
Nach "Einpflegung"
dieser Fallzahlen liegen gesicherte Sozialdaten über die jeweiligen Sozialräume
und Quartiere vor.
Unabhängig hiervon wurden
mit der Katholischen Fachhochschule in Aachen Gespräche geführt, zuletzt am 18.
November 2014, ob diese anhand der Sozialdaten aus dem Sozialmonitoring die
Bedarfsanalyse des Kreisjugendamtes begleiten könnte.
Im Gespräch am 18. November
2014 erklärten Vertreter der Katholischen Fachhochschule nach vorheriger
eigener interner Abstimmung, dass sie
bereit wären, eine Bedarfsanalyse zu erstellen. Sie erklärten, dass sie bis
Mitte Februar 2015 ein Angebot hinsichtlich der Kosten, des Umfangs und des
strukturellen Aufbaus einer Bedarfsanalyse unterbreiten werden.
Seitens der Verwaltung wird
darauf hingewirkt, dass die Untersuchung bis Mitte 2015 vorliegt.
Die Verwaltung des
Jugendamtes hält eine wissenschaftliche Bedarfsanalyse durch die Katholische
Fachhochschule für geboten, u. a. auch aus Gründen der Objektivität. Die wissenschaftliche
Begleitung gewährleistet auch eine Verbesserung der Entscheidungsqualität. Dies
ist im Hinblick auf immer knapper werdende finanzielle Ressourcen
notwendig.